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Gefängnisstrafe für einen Kopfstoß
Lokales 23.01.2019 Aus unserem online-Archiv

Gefängnisstrafe für einen Kopfstoß

Gefängnisstrafe für einen Kopfstoß

Foto: Lex Kleren
Lokales 23.01.2019 Aus unserem online-Archiv

Gefängnisstrafe für einen Kopfstoß

Weil er seinem Cousin den Zugang zu seiner Diskothek verweigert hatte, hatte dieser ihn mit einem Kopfstoß schwer im Gesicht verletzt. Ein Strafgericht verurteilte den Täter deswegen nun zu neun Monaten Haft.

Neun Monate Haft und 800 Euro Geldstrafe: So lautet das Urteil gegen einen 31-jährigen Mann, der einem entfernten Cousin im Oktober 2018 einen Kopfstoß verpasst hatte. Das Opfer erlitt dabei Gesichtsverletzungen, die zu einer 15-tägigen Arbeitsunfähigkeit führten.


Das Urteil ergeht am 23. Januar.
Familienangelegenheit per Kopfstoß geregelt
In einem Prozess im Umfeld der "Eschsider"-Bande forderte die Staatsanwaltschaft am Dienstag eine Haftstrafe von sechs Monaten gegen einen Mann, der seinen eigenen Cousin mit einem Kopfstoß nieder gestreckt hatte.

Hintergrund der Tat war offenbar, dass der Beschuldigte sich vom Opfer verleumdet fühlte. Dieses hatte dem Angeklagten und dessen Freunden den Zugang zu seiner Diskothek verweigert, weil er die Männer verdächtigte, die Gäste bestehlen zu wollen.

Mit ihrem Urteil ging die Strafkammer über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus. Diese hatte lediglich eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten gefordert.

Der Beschuldigte, der über eine umfangreiche Strafakte verfügt, war erst kürzlich in einem von mehreren Prozessen in Zusammenhang mit der „Eschsider“- Jugendbande zu einer Haftstrafe von 18 Jahren, davon zehn auf Bewährung, verurteilt worden.


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Die Berufungsfrist beträgt 40 Tage.