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Gefängnis statt „Bunker“
Lokales 2 Min. 15.11.2017 Aus unserem online-Archiv
Wasserbilliger Drogenbande

Gefängnis statt „Bunker“

Im Haus auf Nummer 33 der Grand-Rue in Wasserbillig lebten die Drogenhändler.
Wasserbilliger Drogenbande

Gefängnis statt „Bunker“

Im Haus auf Nummer 33 der Grand-Rue in Wasserbillig lebten die Drogenhändler.
Foto: Chris Karaba
Lokales 2 Min. 15.11.2017 Aus unserem online-Archiv
Wasserbilliger Drogenbande

Gefängnis statt „Bunker“

Sophie HERMES
Sophie HERMES
Jahrelang lebten sie im Drogenhaus in Wasserbillig. Nun werden sich 21 Personen mit ihrem Aufenthalt im Gefängnis abfinden müssen, denn auch in zweiter Instanz wurden teilweise hohe Haftstrafen gefordert.

(SH) - Die Mitglieder des nigerianischen Drogenrings, der im Oktober 2015 in Wasserbillig zerschlagen worden war, müssen auch in zweiter Instanz mit hohen Haftstrafen rechnen. Für Joseph E., den mutmaßlichen Kopf der Bande, und Victor N., den Drogenlieferanten aus dem belgischen Athus, soll es demnach bei Haftstrafen von jeweils 15 Jahren und Geldstrafen in Höhe von 10.000 Euro bleiben. Gegen Bekky T., Betreiberin des Drogenhauses in Wasserbillig, forderte der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft eine Haftstrafe von zwölf Jahren, wovon drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden können. Im ersten Prozess war eine neunjährige Haftstrafe gegen Bekky T. gesprochen worden.

Waren die 18 Drogenhändler in erster Instanz noch allesamt zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden, so sollen sie nun je nachdem, wie viele Drogen sie verkauft haben, zu Haftstrafen zwischen vier und acht Jahren verurteilt werden. Nur fünf unter ihnen sind nicht vorbestraft und können demnach mit einem Strafaufschub von zwei Jahren rechnen.

"Klare Anweisungen"

Für den Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft gilt die kriminelle Vereinigung als erwiesen - was juristisch einen erschwerenden Umstand darstellt. „Joseph E. und Bekky T. haben klare Anweisungen gegeben“, erklärte er. So sollen sie nicht nur die Hausregeln aufgestellt haben, sondern den Dealern auch verboten haben, Drogen in Wasserbillig zu verkaufen. Damit hätten sie verhindern wollen, dass die Polizei auf das Haus aufmerksam wird.

Für ihn gibt es auch keine Zweifel daran, dass Joseph E. und Bekky T. vom Drogengeschäft wussten. Immerhin hätten sie während der Ermittlungen ausgesagt, dass „jeder wusste, dass Drogen verkauft werden“ oder aber: „20 Euro (für die Übernachtung) bedeuten nichts für einen Drogendealer.“

Zulieferer mit Vorstrafe

Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft ging zudem auf die Rolle von Victor N., auch unter dem Namen Paul H. bekannt, ein. Dieser sei bereits seit zehn Jahren im Drogenmilieu aktiv und mindestens viermal im Ausland verurteilt worden. Sein Handy habe seit Februar 2015 regelmäßig in Wasserbillig geortet werden können, zwischen April und Oktober 2015 sei das Mobiltelefon gar jeden Tag in Wasserbillig eingeloggt gewesen. Insgesamt konnten die Ermittler ihm 114 Aufenthalte im Drogenhaus nachweisen. Dass er einen anderen Status als die einzelnen Drogenhändler hätte, zeige sich unterdessen dadurch, dass ihm als einziger am Vormittag Einlass in das Haus gewährt wurde und dass er den „Bunker“, wie das Haus genannt wurde, betreten konnte, ohne kontrolliert zu werden. Alle anderen Bewohner des Hauses mussten neben ihren Papieren auch ihre Taschen vorzeigen.

Der Ankläger strich weiter hervor, dass Victor N. wohl mehrmals für eine längere Zeit vor dem Haus wartete, allerdings nie die Nummer von Bekky T. anrief. Dies solle jedoch keinesfalls als Anzeichen dafür gewertet werden, dass beide sich nicht kannten. „Den beiden sollten nur keine Verbindung nachgelegt werden können“, so der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft.

Die Berufungsrichter werden ihr Urteil am 7. Februar bekanntgeben.

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