Gechipped und eingetragen
Gechipped und eingetragen
(jag) - Spätestens vier Monate nach der Geburt muss jeder Hund mit einem Mikrochip ausgestattet werden. Dieser vom Tierarzt angebrachte Chip enthält die Daten des Tieres und seines Besitzers. In einer parlamentarischen Frage wollen die DP-Abgeordneten Claude Lamberty und Max Hahn nun erfahren, wer für das Eintragen des Tieres in die spezielle Datenbank zuständig ist.
Luxemburg verfügt nicht über eine eigene Haustierdatenbank, so Landwirtschaftsminsiter Fernand Etgen. Die Daten werden deshalb in Belgien gespeichert. Im Normalfall füllt der Tierarzt die notwendigen Formulare aus und schickt sie dann an die Datenbank in Brüssel. Das Setzen des Chips und die Anmeldung sollen also in einem Zuge verlaufen.
Allerdings kann ein Besitzer sein Tier auch ohne Zutun des Tierarztes in einer Datenbank anmelden. Wer sein Tier gar nicht meldet, riskiert eine Geldstrafe in Höhe von 25 bis 250 Euro.
Im neuen Tierschutzgesetz müssen Hunde und Katzen angemeldet werden, für Stubentiger gilt dies allerdings nur, wenn sie auch Auslauf haben.
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