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Gaston Vogel freigesprochen
Lokales 26.02.2015 Aus unserem online-Archiv
Am Rande des "Bommeleeër"-Prozesses

Gaston Vogel freigesprochen

Gaston Vogel war bei der Urteilsverkündung am Montag nicht im Gericht anwesend.
Am Rande des "Bommeleeër"-Prozesses

Gaston Vogel freigesprochen

Gaston Vogel war bei der Urteilsverkündung am Montag nicht im Gericht anwesend.
Serge Waldbillig
Lokales 26.02.2015 Aus unserem online-Archiv
Am Rande des "Bommeleeër"-Prozesses

Gaston Vogel freigesprochen

Me Vogel ist am Montag vom Vorwurf freigesprochen worden, er habe Charles Hoffmann, Zeuge im "Bommeleeër"-Prozess, in einem Zeitungsinterview verleumdet und diffamiert.

(ks/str) - Gaston Vogel ist am Montag vom Vorwurf freigesprochen wurden, er habe den früheren Geheimdienstchef Charles Hoffmann, Zeuge im "Bommeleeër"-Prozess, in einem Interview mit dem "Luxemburger Wort" verleumdet und diffamiert.

Vogel hatte darin gesagt, er bezweifele den Wahrheitsgehalt der Aussagen, die Charles Hoffmann als Zeuge im Bommeleeër-Prozess über die Aktivitäten des Srel während des Kalten Kriegs und im Kontext der Attentate getätigt hatte. Im Wortlaut hatte Vogel gesagt: "Den Hoffmann huet gelunn.“ Der Anwalt verteidigt im ausgesetzten „Bommeleeër“-Prozess den angeklagten Gendarmen Marc Scheer.

Charles Hoffmann hatte im Prozess 25.000 Euro Schadensersatz sowie die Übernahme der Verfahrenskosten von Vogel gefordert. Nun muss der frühere Geheimdienstchef die Prozesskosten übernehmen. Als Zivilpartei steht ihm steht die Möglichkeit in Berufung zu gehen nicht zu. Er kann allerdings zivilrechtlich gegen Vogel vorzugehen.

Das Urteil erging in Abwesenheit von Me Vogel und Charles Hoffmann.

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(Fotos: Serge Waldbillig)