Fünf Ringe für mehr Wasserschutz
Fünf Ringe für mehr Wasserschutz
Eigentlich hätten die äußeren Umstände für das Ausweisen einer neuen Schutzzone rund um die Trinkwasserreserve des Stausees für Umweltministerin Carole Dieschbourg nicht günstiger sein können: Wegen giftiger Cyanobakterien besteht ein Badeverbot im gesamten Stausee, zudem sorgt eine Dürre momentan für erheblichen Druck auf die Trinkwasserversorgung.
Die beiden Schutzzonen, die 1961 bereits rund um den Stausee ausgewiesen wurden, müssen im Dezember neu bestimmt werden. Wurde damals auf nicht wissenschaftlicher Basis eine Zone am Reißbrett bestimmt, so steht die aktuelle Herangehensweise auf einem stabilen, faktuellen Fundament.
Wissenschaftliche Basis
„Die Zone wurde nach modernsten Maßstäben ausgemessen, bestimmt und ausgewiesen, so wie es zum Beispiel auch in Deutschland Standard ist“, so Umweltministerin Carole Dieschbourg. In Betracht gezogen wurden dabei Hanglage der Wiesen und Felder, die Nähe zu den Zuflüssen in die Sauer und die Nährstoffzufuhr in den See. Dabei wurde festgestellt, dass Sedimente, Pestizide, Nitrate und Phosphate, besonders in den Zuflüssen, den Stausee belasten.
„Die Konzentrationen bleiben im Stausee unter den Grenzwerten, aber wenn wir künftig angesichts der wachsenden Nachfrage an Trinkwasser weiterhin ein einwandfreies Produkt liefern wollen, müssen wir präventiv eingreifen“, so Dieschbourg. „Eine spätere Aufbereitung wird um ein vielfaches teurer.
Fünf Zonen
Ein System von insgesamt fünf Zonen legt sich jetzt ringförmig um die eigentliche Talsperre, jede Zone unterliegt bestimmten Auflagen. Die strengsten Auflagen betreffen die Zonen I und IIA. Dort ist auch das Ausbringen von Gülle verboten. Insgesamt sind davon aber nur zwei Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Fläche rund um den Stausee betroffen. Landwirtschaft wird also weiter möglich bleiben, je nach Zone unterliegt sie aber Auflagen. Insbesondere auf dem Eschdorfer Plateau hatte dieses Verbot für Unmut gesorgt.
“Das Plateau lag, zumindest zum Teil, bereits seit 1961 in der Zone I. Wenn dort Gülle ausgebracht wurde, geschah dies seit mehr als 50 Jahren auf illegale Weise“, so Andre Weidenhaupt, Koordinator in der Umweltabteilung. “Die jetzige Ausweisung der Zone kommt also alles andere als überraschend.“ Von Anfang an wurde aber auf Information und Kooperation mit der Landwirschaft gesetzt, bevor am 15. September die öffentliche Ausschreibungsphase beginnt.
„Es geht darum, Lösungen für die Landwirtschaft, aber auch für alle anderen Anlieger am Stausee zu finden. Deshalb wurden in den letzten drei Jahren insgesamt 1,2 Millionen Euro an Beihilfen für die Landwirtschaft ausbezahlt“, so Carole Dieschbourg. Auch aus dem Wasserfonds sollen Landwirte künftig für Wasserschutzmaßnahmen prämiert werden können.
Die zuständigen Berater sollen diese Aufgabe in Zusammenarbeit mit dem Trinkwasseraufbereiter Sebes übernehmen. Verschiedene kritische Fragen, die während der Informationsversammlungen auftauchten, konnten auch bereits geklärt werden: Reiten bleibt auf den Wegen erlaubt, Grillen ist, außer auf den dafür vorgesehenen Plätzen, nur in direkter Nähe zum See verboten. Und auch Biolandwirtschaft wird nicht verboten werden.
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