Fuchsjagd bleibt verboten
Fuchsjagd bleibt verboten
Es gibt keine wissenschaftlichen Nachweise dafür, dass das Fuchsjagdverbot für den Rückgang gewisser Vogelarten, insbesondere den Wiesen- und Bodenbrütern, verantwortlich ist, so Umweltministerin Carole Dieschbourg (Déi Gréng) in ihrer Antwort auf gleich zwei parlamentarische Anfragen des ADR-Abgeordneten Jeff Engelen. Engelen hatte nachgefragt, ob das seit 2015 vom damaligen Staatssekretär im Umweltministerium Camille Gira durchgesetzte Jagdverbot negative Folgen für die Biodiversität habe. Zudem wollte Engelen wissen, ob neben der intensiven Landwirtschaft und dem Einsatz von Pestiziden vor allem auch die hohe Anzahl an Raubtieren für diesen Rückgang verantwortlich sei.
Raubtiere nicht schuld
Laut der Umweltministerin sind die Ursachen für den Rückgang der Biodiversität aber bekannt: die Zerstörung, Verarmung und Zerschneidung von natürlichen Lebensräumen durch Einsatz von Pestiziden und Dünger, das Trockenlegen von Feuchtgebieten, das Zerstören von natürlichen Strukturen in der Landschaft sowie die intensive Bebauung.
So ist laut dem offiziellen Reporting an die EU-Kommission der Rückgang von 39 Vogelarten auf landwirtschaftliche Aktivitäten zurückzuführen, bei 20 Vogelarten ist es die Bebauung und bei zehn Vogelarten die Veränderungen des natürlichen Lebensraumes. Nur bei drei Vogelarten wird Konkurrenz und Jagd durch andere Wildtiere als Ursache für den Rückgang genannt. So ist das Feldhuhn bereits Anfang der 1980er-Jahre so gut wie ausgestorben gewesen, dies trotz der damals noch intensiven Fuchsbejagung.
Dass diese Bodenbrüter verschwunden, sind, ist laut Umweltministerin auf die Zerstörung des Lebensraumes und den damit einhergehenden Insektenverlust als Futterquelle zurückzuführen. Arten wie die Bachstelze würden dort wieder auftauchen, wo Flächen nicht gedüngt und nicht entwässert werden. Auf intensiv genutzten Flächen würde sie hingegen ausbleiben, dies, obwohl Füchse beide Lebensräume aufsuchen würden.
Beim Fuchs gebe es keine Hinweise für eine Zunahme der Population, auch wenn das Tier in seinen Beständen nicht gefährdet ist. Die Kontrollen und die Zählungen mit Wildkameras würden eher auf einen stabilen, gleichbleibenden Bestand hindeuten.
Fuchsbandwurm geht zurück
Auch die Verbreitung des Fuchsbandwurmes, die von Befürwortern der Fuchsjagd gern als sanitäres Argument ins Feld geführt wird, hat laut Carole Dieschbourg keinen Bestand. So ist der Prozentsatz der befallenen Füchse von 40 Prozent im Jahre 2014 auf jetzt unter 20 Prozent gefallen.
Die Umweltministerin erinnert in ihrer Antwort zudem daran, dass der Jagdverband bei seiner Klage gegen das Fuchsjagdverbot vom Verwaltungsgericht abgewiesen wurde und auch keine Berufung eingelegt wurde. Was die Maßnahmen betrifft, mit denen das Umweltministerium gegensteuern will, so verweist Dieschbourg auf das Naturschutzgesetz, den legalen Schutz sämtlicher Vogelarten, die Umsetzung der Managementpläne in Schutzgebieten und die Förderung der Biolandwirtschaft.
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