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Fragwürdige Gehaltsabrechnungen: Bewährungsstrafe für Ex-Polizeischuldirektor
Der ehemalige Direktor der Polizeischule wurde zu einer 15-monatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.

Fragwürdige Gehaltsabrechnungen: Bewährungsstrafe für Ex-Polizeischuldirektor

Foto: Gerry Huberty
Der ehemalige Direktor der Polizeischule wurde zu einer 15-monatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.
Lokales 17.11.2016

Fragwürdige Gehaltsabrechnungen: Bewährungsstrafe für Ex-Polizeischuldirektor

Sophie HERMES
Sophie HERMES
Der ehemalige Direktor der Polizeischule wurde am Donnerstag wegen fragwürdigen Abrechnungen von Gehältern in erster Instanz zu einer 15-monatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.

(SH) - Wegen Unregelmäßigkeiten bei den Abrechnungen von Gehältern wurde der ehemalige Direktor der Polizeischule am Donnerstag in erster Instanz zu einer 15-monatigen Haftstrafe auf Bewährung sowie zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt.

Die Richter schenkten den Aussagen von Jacques Klein, der während der Verhandlung stets angab, nichts von den fragwürdigen Überweisungen gewusst zu haben, demnach kein Vertrauen.

Zwischen 2007 und 2009 sollen die Honorare von Gabrielle Z., einer externen Mitarbeiterin der Polizeischule, über die Abrechnung von Roger H. verrechnet worden sein. Letzterer, ein Polizeibeamter im Ruhestand, der jedoch weiterhin Kurse an der Schule leitete, gab das Geld anschließend an die Frau weiter. Insgesamt soll es sich um rund 6600 Euro gehandelt haben. Für dieses Verfahren soll es ein Abkommen zwischen Jacques Klein und Joseph B., der sich um die Abrechnungen kümmerte, gegeben haben. Bei der Frau handelte es sich um die Lebensgefährtin von Joseph B., die als Statistin an Kursen teilnahm, hierfür jedoch über keine Zulassung verfügte.

Joseph B., Roger H. und Gabrielle Z., die ihr Fehlverhalten vor Gericht eingesehen hatten, kamen mit geringeren Strafen davon. So wurden Joseph B. und Roger H. jeweils zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt, Gabrielle Z. kam mit einer Geldstrafe von 1000 Euro davon.

Die Berufungsfrist beträgt 40 Tage.


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