Finanzaffäre Hesperingen: Hauptangeklagter wieder auf freiem Fuß
Finanzaffäre Hesperingen: Hauptangeklagter wieder auf freiem Fuß
„Ich bin ganz zufrieden im Gefängnis“: Dies ist eine Aussage von Claude G., dem Hauptangeklagten im Prozess der Betrugsaffäre in der Gemeinde Hesperingen. Dies hat sich nun geändert: Denn seit Beginn Februars ist G. wieder unter Auflagen auf freiem Fuß.
Dies wird dem „Luxemburger Wort“ auf Nachfrage hin von seinem Anwalt, Maître Marc Lentz, und auch von der Pressestelle der Justiz bestätigt. In diesem Fall spricht man von einer „mise en liberté provisoire“, vorläufige Aufhebung der Untersuchungshaft. G. hatte einen Antrag gestellt.
G. saß seit dem 10. Oktober 2019 im Gefängnis, zuletzt in der Haftanstalt Uerschterhaff in Sassenheim. Der zweite Angeklagte in diesem Fall, Jean-Paul F., war ebenfalls zu dem Moment inhaftiert, wurde aber bereits zu einem früheren Zeitpunkt wieder unter Auflagen freigelassen.
Die beiden Angeklagten hatten über einen Zeitraum von fast 20 Jahren 5,2 Millionen Euro veruntreut. Das Urteil wird am 16. März gesprochen. Für G. forderte die Staatsanwaltschaft acht Jahre Haft, die Hälfte auf Bewährung. Für F. wurden fünfeinhalb Jahre gefordert, ebenfalls zur Hälfte auf Bewährung.
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