Feuer unter freiem Himmel - eigentlich verboten
Feuer unter freiem Himmel - eigentlich verboten
(vb) – Am übernächsten Wochenende brennen in Luxemburg die Burgen. Brennendes Altholz und Äste? Dafür werden laut großherzoglichem Reglement Geldstrafen fällig.
Im Reglement vom 18. Dezember 2015 steht es schwarz auf weiß: Es ist verboten, Grünabfälle und Holzpaletten unter freiem Himmel zu verbrennen. Gesetzlich ist es sogar bereits seit 1994 verboten. Der Grund: Der Rauch ist umwelt- und gesundheitsschädlich. Wer sich dabei erwischen lässt, muss 145 Euro Strafe bezahlen. Paletten, aus denen viele Burgen gebaut werden, gelten als andere Müllsorte – hierfür werden sogar Strafen von 250 Euro fällig. Dieses Reglement gilt zeitlich ohne Ausnahme. „D’ganzt Joer, ouni Ausnam“, hat die ADR herausgefunden und fragt, ob die Vereine jetzt nun diese mehr als tausendjährige Tradition aufgeben müssen.
Das „Luxemburger Wort“ hat beim Umweltministerium nachgefragt. Dort bestätigt Ministeriumssprecher Olaf Münichsdorfer, dass diese Strafen tatsächlich fällig werden. „Allerdings hatten wir da eher wilde Feuer in Gärten und auf Baustellen im Blick.“
Für die Burgbrennen, die meist von Gemeinden, Feuerwehr oder Vereinen veranstaltet werden, würden keine Strafzettel verteilt. Die Begründung: Beim Burgbrennen handelt es sich nicht um die "gewollte Beseitigung von Müll". Verboten ist trotz alledem, alte Autoreifen ins Feuer zu werfen.
Die ADR muss deshalb keine Angst um den Fortbestand dieser Tradition haben. Das Burgbrennen ist übrigens kein christlicher Brauch. Es stammt aus der keltischen Zeit, als die Einwohner unserer Gegend noch Heiden waren.
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