(dme) - Die Menschenrechtskommission CCDH hat die Aufhebung der Maskenpflicht in fast allen Bereichen des öffentlichen Lebens in Luxemburg begrüßt, vor allem im Bezug auf die Lockerungen im öffentlichen Nahverkehr. Dies sei im Einklang mit den Infektionszahlen und der Herangehensweise der europäischen Nachbarn.
Gleichzeitig warnte die Kommission aber auch davor, gefährdete Menschen nicht vom öffentlichen Leben auszuschließen. Das Risiko sei, dass diese aus Angst vor einer Erkrankung den öffentlichen Verkehrsmitteln fern blieben und somit unter Umständen ausgeschlossen würden.
Außerdem kritisierte die CCDH, dass es noch keine Lockerungen für das Gefängnis und das „Centre de rétention“ gebe, obwohl es entsprechende Anfragen schon gegeben habe. Die Ankündigung der „Fédération des Hôpitaux Luxembourgeois“, die Besuchsbeschränkungen in luxemburgischen Krankenhäusern aufzuheben, begrüßte man. Es sollten keine Beschränkungen aufrechterhalten werden, die nicht unbedingt notwendig seien.
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