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Expresswege für Radfahrer
Lokales 02.10.2018 Aus unserem online-Archiv

Expresswege für Radfahrer

Expresswege für Radfahrer

Foto: Morris Kemp
Lokales 02.10.2018 Aus unserem online-Archiv

Expresswege für Radfahrer

Maximilian RICHARD
Maximilian RICHARD
Luxemburg soll ein neues Radwegegesetz bekommen - und das nur drei Jahre, nachdem der Ausbau der Wege beschlossen wurde. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Planung von sogenannten Radschnellwegen.

Das Fahrrad soll zukünftig immer mehr mit dem Auto konkurrieren können - auch bei längeren Distanzen. Dafür sollen unter anderem sogenannte Radschnellwege sorgen. Auf diesen Strecken können Radler sicher und bequem von einer Ortschaft in die nächste gelangen. Denn nur in Ausnahmefällen wird dort motorisierter Verkehr erlaubt sein. Zudem sollen die Wege nur eine geringe Steigung haben und mindestens 3,5 Meter breit sein. 


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Zunächst werden solche Expresswege zwischen der Hauptstadt und Esch/Alzette sowie Bettemburg entstehen. Sie sollen parallel zum Ausbau der A4 beziehungsweise der A3 gebaut werden. Die Strecken werden somit erst in einigen Jahren befahrbar sein. Ein neuer Gesetzesentwurf sieht die Umsetzung der Projekte vor und wurde am Dienstag vom Nachhaltigkeitsminister François Bausch vorgestellt.

Fahrradwegenetz soll weiter wachsen

Der neue Text soll das bestehende Radwegenetzgesetz aus dem Jahr 2015 entsprechend anpassen. Erst vor drei Jahren beschloss die Regierung einen Ausbau des Netzes auf bis zu 1 200 Kilometer – alte Routen sollten überarbeitet und die Anzahl der Strecken erhöht werden. Der neue Text sieht nunmehr nur 1 102 Kilometer vor. Dies liegt allerdings daran, dass einige Strecken gerader und direkter werden sollen.


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Insgesamt wurden in dem neuen Text 196 Kilometer neue Strecken beigefügt. Zu den neuen Projekten zählt auch ein durchgängiger Fahrradweg neben der N7, der das Alzettetal mit der Hauptstadt verbinden soll. Luxemburgs Radwegenetz besteht zurzeit aus 630 Kilometern. Etwa 360 Kilometer Strecke befinden sich in der Planungsphase.

Gemeinden, die ihre Infrastruktur verbessern oder aufbauen wollen, erhalten  auch weiterhin Unterstützung. Das Gesetzesprojekt sieht, wie das bestehende Gesetz, eine finanzielle Hilfe von bis zu 30 Prozent der Kosten vor. In diesem Zusammenhang sollen die Prozeduren allerdings vereinfacht werden.

Der Gesetzestext wurde am Dienstag im Parlament eingereicht und wird somit erst in der nächsten Legislaturperiode gestimmt werden können.


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