Ex-Pfarrer vor Kassationshof
Ex-Pfarrer vor Kassationshof
Sieben Jahre Gefängnis auf Bewährung. So lautete im vergangenen Jahr das Urteil gegen den ehemaligen Pfarrer von Belair, der sich vor Gericht wegen sexueller Handlungen mit einem 14-jährigen Jungen verantworten musste. Diese hatten sich im November 2008 auf einem Messdienerausflug im französischen Taizé zugetragen. Am Donnerstag war der Kassationshof mit dem Fall befasst. Dies berichtet RTL.
Den Antrag auf Kassation hatte die Verteidigung des Beschuldigten kurz nach der Urteilsverkündung in zweiter Instanz eingereicht. In dieser zweiten Instanz war der Angeklagte am 28. November 2017 wegen Vergewaltigung eben zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Eine Strafe, die komplett zur Bewährung ausgesetzt worden war.
In erster Instanz war der Beschuldigte im Dezember 2016 noch freigesprochen worden. Die damaligen Richter hatten in ihrer Auslegung der Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Ereignisse die sexuellen Handlungen noch als einvernehmlich eingestuft.
Am Kassationshof nun setzen sich die Richter nicht mit der Grundlage des Falls sowie der Schuldfrage auseinander, sondern analysieren das Dossier dahin gehend, ob alle Rechtsprinzipien gewahrt wurden, alle Prozeduren eingehalten oder es etwaige Formfehler gegeben hat.
Laut RTL beantragte der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag, den Antrag auf Kassation zurück zu weisen.
Das Urteil der Kassationsrichter ergeht am 28. Juni
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