Euthanasie-Gesetz: 19 Fälle in vier Jahren
Euthanasie-Gesetz: 19 Fälle in vier Jahren
(jm) - Vor fünf Jahren, amm 16. März 2009 trat das Euthanasie-Gesetz in Kraft, das im Verlauf des Jahres 2008 eine politische und institutionelle Krise im Großherzogtum verursacht hatte. Mit einer knappen Mehrheit war die Vorlage aus der Feder von Lydie Err (LSAP) und Jean Huss (Déi Gréng) im Februar 2008 verabschiedet worden; weil der Staatsrat die Dispens des zweiten Votums verweigerte, stimmte das Parlament im Dezember 2008 nach einer äußerst emotionalen Debatte erneut über den Text ab; wieder einmal sprach sich eine knappe Mehrheit dafür aus, der Fraktionszwang war zuvor aufgehoben worden. Wenige Tage vor dieser Debatte hatte das Parlament im Eilverfahren eine Verfassungsänderung verabschiedet, nachdem Großherzog Henri zu verstehen gegeben hatte, dass er das Gesetz aus Gewissensgründen nicht billigen würde.
Über die Anwendung des Gesetzes zur aktiven Sterbehilfe wacht eine nationale Kommission, die in den vergangenen fünf Jahren der Abgeordnetenkammer zwei statistische Berichte zukommen ließ. Demnach gab es in den Jahren 2009 und 2010 fünf gemeldete Euthanasie-Fälle; in den Jahren 2011 und 2012 wurden 14 Fälle ermittelt. Für 2013 liegen noch keine Angaben vor. Von den 19 Patienten waren zwölf zwischen 60 und 79 Jahre alt; sechs waren 80 Jahre oder älter; lediglich ein Patient gehörte der Altersgruppe der 40- bis 59-Jährigen an. 17 Patienten waren an Krebs erkrankt; zwei litten an einer neurodegenerativen Erkrankung.
Eine legislative Überarbeitung des Euthanasie-Gesetzes hält gegenwärtig die Kommission nicht für erforderlich; jedoch wirft sie in ihren Berichten regelmäßig eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen auf wie etwa jenen, dass die Ärzte oder auch die breite Öffentlichkeit zu wenig über die aktive Sterbehilfe informiert seien.
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