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Eschsider-Prozess: Richter lassen Milde walten
Die Auseinandersetzungen begannen vor dem Treffpunkt einer der beiden Jugendgruppen in der Escher Rue de la Gare.

Eschsider-Prozess: Richter lassen Milde walten

Foto: Guy Wolff
Die Auseinandersetzungen begannen vor dem Treffpunkt einer der beiden Jugendgruppen in der Escher Rue de la Gare.
Lokales 06.07.2018

Eschsider-Prozess: Richter lassen Milde walten

Steve REMESCH
Steve REMESCH
Sechs Freisprüche, eine Aussetzung des Urteils und ansonsten vorrangig Bewährungsstrafen: So lauteten gestern die zwölf Urteile der Kriminalkammer im Prozess um eine brutale Auseinandersetzung zwischen zwei Jugendgruppen im Februar 2012.

Sechs Freisprüche, eine Aussetzung des Urteils und ansonsten vorrangig Bewährungsstrafen: So lauteten gestern die zwölf Urteile der Kriminalkammer im Prozess um eine blutige, zweistündige Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen von Jugendlichen mit kapverdischem Hintergrund im Februar 2012.

Es ist ein bemerkenswert mildes Urteil in einem Prozess, in dem es auch darum ging, dass in jener Nacht drei Mal versucht worden war, Menschen zu töten. Der Grund für die Milde der Richter dürfte dabei liegen, dass seit der Tatnacht mittlerweile sechs Jahre vergangen sind und die Angeklagten somit in ihrem Recht auf einen Prozess in einer angemessenen Frist beschnitten wurden.


Die Auseinandersetzungen zwischen den Jugendgruppen hatten vor einer Gaststätte in der Escher Avenue de la Gare begonnen.
Zehn Jahre Haft für Messerstecher gefordert
Eine Gefängnisstrafe von zehn Jahren, wovon drei zur Bewährung ausgesetzt werden könnten, hat die Anklägerin gestern im Prozess um die Ausschreitungen zwischen zwei Jugendgruppen im Februar 2012 in Esch/Alzette gegen einen der zwölf Angeklagten gefordert.

Das höchste Strafmaß erging gegen einen Mann, der derzeit in einer anderen Angelegenheit in der Schweiz inhaftiert ist, und der einem Kontrahenten vier Mal mit dem Messer in den Rücken stach. Er wurde zu 18 Monaten Haft verurteilt, davon sechs auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen ihn eine Haftstrafe von zehn Jahren gefordert.

Zu zwölf Monaten ohne Strafaufschub wurde ein Mann in Abwesenheit verurteilt, der mit einem Hochspannungskabel auf seinen Gegner einschlug. Da er dem Prozess fernblieb, steht ihm aber die Möglichkeit zu, Opposition einzulegen und eine Neuverhandlung zu beanspruchen.

Drei Angeklagte, die sich durch besondere Brutalität ausgezeichnet hatten, wurden zu zwölf, neun und sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Bevor die Richter das Strafmaß verkündeten, hatten sie im Übrigen noch einen anderen Prozess um einen Messerangriff abgeschlossen, in dem zwei der in diesem Prozess freigesprochenen Angeklagten, ebenfalls beschuldigt werden.


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