Erster G4S-Räuber geht in Kassation
Erster G4S-Räuber geht in Kassation
(str) - Im Prozess um den G4S-Überfall im April 2013 ist das letzte Wort auch nach dem Schuldspruch in zweiter Instanz nicht gesprochen: Ein erster Kassationsantrag liegt bereits vor.
Me Philippe Penning hat nämlich bereits am Dienstag im Namen seines Klienten formell die Aufhebung des Gerichtsurteils verlangt. Hier war Eile geboten, denn Cihan G. war der einzige der drei Verurteilten, der sich noch auf freiem Fuß befand. Mit dem Antrag ist der Anwalt nun einem Haftbefehl gegen seinen Mandanten zuvorgekommen.
Formale Rechtsfragen
Den Verurteilten bleibt nach einem Schuldspruch in zweiter Instanz ein Monat Zeit, um das Rechtsmittel der Kassation einzulegen. Das Kassationsgericht befasst sich dann aber nur mit formalen Rechtsfragen, nicht mit der Schuldfrage. Demnach prüft diese hohe Instanz, ob die Entscheidungen der Richter auch den Gesetzen entsprechen.
Umgekehrte Beweispflicht
Me Philippe Penning bemängelt unter anderem, dass die Richter eine Umkehr der Beweislast zugelassen hätten: „Obwohl es eigentlich die Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist, zu beweisen, dass die DNS-Spuren beim Überfall an die tragbaren Gegenstände gekommen sind, war es im Prozess auf einmal an uns zu beweisen, dass dies nicht der Fall war.“
Die Berufungsrichter hätten bei ihrer Entscheidung zweifelhafte DNS-Beweise in die Waagschale gelegt, im Gegenzug allerdings fünf Zeugen, die den Beschuldigten ein Alibi geliefert hätten, in zweiter Instanz gar nicht mehr angehört.
Weitere Kassationsanträge zu erwarten
Auch Me Philippe Stroesser, der Verteidiger von Dogan S., betonte im Gespräch mit dem „Luxemburger Wort“, dass ein Gang in Kassation sehr wahrscheinlich sei. Das sei aber eine Entscheidung, die sein Mandant zu treffen habe, und den sehe er erst Ende der Woche. Bis dahin biete sich ihm Gelegenheit, das 89 Seiten umfassende Urteil genauer unter die Lupe zu nehmen.
Gleichheit der Waffen
Zu 99 Prozent ist sich Me Frédéric Mioli sicher, ebenfalls den Gang in die Kassation einzuschlagen. Auch er sei noch dabei, das Urteil zu analysieren. Neben anderen Aspekten beanstandet der Verteidiger von Anouar B., dass das Gericht sich über das sogenannte Prinzip der Gleichheit der Waffen hinweggesetzt habe: Die Berufungsrichter hätten genau wie in erster Instanz zwar die DNA-Experten der Staatsanwaltschaft zugelassen, nicht aber jene der Gegenseite.
Gibt das Kassationsgericht den Anträgen der Verteidigung statt und kassiert das Urteil, wird der Fall zurück an den Appellationshof geschickt. Hier muss sich dann ein neu zusammengesetztes Richtergremium mit dem Dossier befassen. Wird der Antrag zurückgewiesen, bleibt den Beschuldigten noch der Gang vor das Menschenrechtstribunal in Straßburg.
Cihan G., Dogan S. und Anouar B. waren am Dienstag wegen Mordversuchs, schweren Raubes, Rebellion, Bildung einer kriminellen Vereinigung und Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz zu 22 Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden.
- Das Themendossier zum G4S-Prozess
Als Abonnent wissen Sie mehr
In der heutigen schnelllebigen Zeit besteht ein großer Bedarf an zuverlässigen Informationen. Fakten, keine Gerüchte, zugänglich und klar formuliert. Unsere Journalisten halten Sie über die neuesten Nachrichten auf dem Laufenden, stellen politischen Entscheidern kritische Fragen und liefern Ihnen relevante Hintergrundgeschichten.
Als Abonnent haben Sie vollen Zugriff auf alle unsere Artikel, Analysen und Videos. Wählen Sie jetzt das Angebot, das zu Ihnen passt.
