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Entscheidung noch vor Jahresende
Lokales 28.06.2016 Aus unserem online-Archiv
Bommeleeër-Prozess

Entscheidung noch vor Jahresende

Mit dieser Sprengfalle nahmen die Attentäter in Asselscheuerhof erstmals direkt Menschen ins Visier.
Bommeleeër-Prozess

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Mit dieser Sprengfalle nahmen die Attentäter in Asselscheuerhof erstmals direkt Menschen ins Visier.
Foto: Archiv
Lokales 28.06.2016 Aus unserem online-Archiv
Bommeleeër-Prozess

Entscheidung noch vor Jahresende

Steve REMESCH
Steve REMESCH
Der Untersuchungsrichter im Bommeleeër-Dossier will bis Jahresende eine Entscheidung über die Anklage von Guy Stebens, Aloyse Harpes, Charles Bourg, Pierre Reuland, Armand Schockweiler und Marcel Weydert fällen.

(str) - Der Untersuchungsrichter im Bommeleeër-Dossier will noch bis Jahresende eine Entscheidung über die Anklage von Guy Stebens, Aloyse Harpes, Charles Bourg, Pierre Reuland, Armand Schockweiler und Marcel Weydert fällen. Das teilte die Pressestelle der Justiz am Dienstagnachmittag mit. Für weitere Aussagen zum Fortgang des Dossiers sei es noch zu früh.

Nach mehreren turbulenten Prozesstagen hatte die Staatsanwaltschaft am 25. Juni 2014 erklärt, die fünf Gendarmerie-Offiziere und der Ex-Elitegendarm könnten nicht mehr weiter als Zeugen im Bommeleeër-Prozess angehört werden. Durch ihre Aussagen und ihr Benehmen vor Gericht seien sie als mögliche Täter und Mittäter der Attentatsserie zu betrachten. Er forderte weitere Ermittlungen und beantragte eine Anklageerhebung gegen die sechs Verdächtigen.

Der Kriminalkammer blieb nach 176 Verhandlungstagen keine andere Wahl, als den Prozess gegen die Angeklagten Marc Scheer und Jos Wilmes bis zum Abschluss der Ermittlungen - demnach für undefinierte Zeit - auszusetzen.

Wie der Pressemitteilung weiter zu entnehmen ist, stehen diese Untersuchungen unter der Leitung des Untersuchungsrichters nun kurz vor ihrem Abschluss. Derzeit arbeiten noch immer sechs Ermittler am Dossier, vier in Vollzeit, zwei in Teilzeit. Einer der Hauptermittler ist mittlerweile in den Ruhestand getreten. Ein weiterer wurde in eine andere Dienststelle versetzt und ein dritter kehrte zur seiner ursprünglichen Einheit zurück.

Abhängig von den Schlussfolgerungen des Untersuchungsrichters dürfte auch die Frage nach möglichen Bommerleeër-Folgeprozessen sein. Denn erst nachdem dieser Anklage erhoben und im Anschluss die eigentliche Strafsache geklärt wurde, kann es zu weiteren Verfahren wegen Meineids oder Verleumdung kommen.


 


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