Entflohener Häftling: Kein Fehlverhalten der Aufseher
(str) - Es waren keine Polizisten sondern Gefängniswärter, die den Häftling am Montag zum Arztbesuch in den hauptstädtischen "Centre hospitalier" brachten. Ihnen sei dem aktuellen Kenntnisstand zufolge kein Fehlverhalten vorzuwerfen, erklärte Justizminister Felix Braz am Dienstagnachmittag im Parlament in seiner Antwort auf diesbezügliche Fragen des CSV-Abgeordneten Gilles Roth.
Bei dem geflohenen Häftling habe es sich um einen rechtskräftig verurteilten Straftäter gehandelt - demnach nicht um einen Untersuchungshäftling, so Braz. Ein Gericht habe ihn wegen Sachbeschädigung, Diebstahls mit Gewaltanwendung, Körperverletzung und Hehlerei sowie wegen Drogenbesitzes und -konsums zu einer Haftstrafe verurteilt.
Nach der Behandlung im Centre Hospitalier hätten die beiden Wärter den Gefangenen zu ihrem Wagen geführt. Als einer der Vollzugsbeamten dann das Auto aufgeschlossen und der zweite hinter ihm gestanden habe, sei der Häftling losgerannt. Es sei den Aufsehern nicht mehr gelungen, ihn einzuholen. Drittpersonen seien an der Flucht nicht beteiligt gewesen.
"Erfahrene und routinierte Beamte"
Beide Wärter seien erfahrene und routinierte Beamte. Alle Sicherheitsvorschriften, wie etwa, dass der Häftling beim Ausgang permanent Handschellen tragen müsse, seien eingehalten worden. Deshalb gäbe es bei derzeitiger Sachlage auch keinen Anlass, ein Disziplinarverfahren gegen die Aufseher einzuleiten.
In der Praxis werde Fall für Fall entschieden, ob ein Gefangener bei einer Fahrt - wie in diesem Fall zum Krankenhaus - von Polizisten oder von Justizbeamten begleitet werde. Der Gefangene, der am Montag entkam, sei als gering gefährlich eingestuft worden. Deshalb habe man von einer Polizeieskorte abgesehen.
Jedes Jahr gäbe es rund 1000 Gefangenentransporte in Luxemburg. 600 würden von Wärtern durchgeführt, 400 von der Polizei. Das bisherige System habe sich bewährt.
Bislang nur einen derartigen Fall
Auf Nachfrage habe man ihm nur einen Fall nennen können, bei dem es unter ähnlichen Umständen zu einer Flucht gekommen sei: Vor drei Jahren war einem Häftling zu einem Begräbnis im Ösling begleiteter Ausgang gewährt worden und der habe die Gelegenheit genutzt, um zu flüchten. Der Häftling sei aber bereits am gleichen Abend wieder festgenommen worden.
Trotzdem sollen Gefängniswärter in Zukunft keine Gefangenentransporte mehr gewährleisten, betont Felix Braz. Die aktuelle Situation sei für ihn nicht zufriedenstellend, meinte der Justizminister.
Im Gesetzesprojekt zur Reform des Strafvollzugs und in jenem der Polizeireform sei daher festgehalten worden, dass diese Transporte in Zukunft nur noch von Polizeibeamten aufgeführt werden sollen.
Die Fahndung nach dem geflohenen Häftling läuft indes weiter.
