Ende eines Monopols
Ende eines Monopols
(jag) - Mit Vollgas hat die Regierung die Reform der technischen Fahrzeugkontrolle vorangetrieben. Am 16. Dezember 2015 wurde das Gesetz im Parlament verabschiedet, am vergangenen Donnerstag wurde der Text im Memorial veröffentlicht und an diesem Montag bereits gelten die neuen Bestimmungen. Wichtigste Neuerung: Die „Société nationale de contrôle technique“ verliert ihren Monopolstatus. Der Markt für die technische Kontrolle wird für die Konkurrenz geöffnet. Das Transportministerium muss dafür allerdings eine spezielle Genehmigung erteilen, dies auf Basis eines technischen Gutachtens.
Konkurrenten zugelassen
Zudem wurden verschiedene Auflagen gestrichen, um als Kontrollorgan aktiv werden zu können. Diese Auflagen waren bisher derart auf die SNCT zugeschnitten, dass jegliche Konkurrenzaktivität unmöglich war. Zugleich hat der Autobesitzer die Möglichkeit, seinen Wagen in einer Reihe von speziell anerkannten Werkstätten kontrollieren zu lassen.
Die Neuerungen, was die Anmeldungen betrifft, sollen vor allem den gesamten Prozess vereinfachen und beschleunigen. So entfällt die lästige Konformitätsprüfung beim Kauf eines Neuwagens. Es genügt, wenn der Autohändler eine schriftliche Anfrage an die SNCA schickt. Dies reicht für die Anmeldung des Wagens.
Neue Kontrollperioden
Neu sind auch die Kontrollperioden, die jetzt deutlich ausgedehnt wurden. Bisher galt für die Kontrolltermine ab Wagenkauf die Reihenfolge dreieinhalb Jahre und anschließend jährlich. Ab sofort ist die erste Kontrolle erst nach vier Jahren fällig, die zweite erfolgt nach weiteren zwei Jahren, anschließend geht es im Jahresrhythmus weiter.
Um ältere Wagen und Neuwagen sozusagen im gleichen Rhythmus zu kontrollieren, werden auch die Kontrolltermine bereits immatrikulierter Autos angepasst. Will heißen: Wenn ich dieses Jahr in der ersten Kontrolle war und ein Zertifikat für dreieinhalb Jahre habe, dann bekomme ich bei der nächsten Kontrolle ein Zertifikat für zweieinhalb Jahre.
Vereinfacht ausgedrückt: Eine zweite Kontrolle ist für jedes Auto erst ab dem sechsten Jahr fällig. Dies gilt ebenfalls für Motorräder und Anhänger mit mehr als 750 Kilo Gesamtgewicht. Auch für Busse und Laster gelten neue Kontrollperioden, diese werden von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert.
Wer sein Auto nach Ablauf des Gültigkeitsdatums in die technische Kontrolle brachte, bekam diese „Überzeit“ bisher von der neuen Genehmigung abgerechnet. Dies wird ab heute nicht mehr der Fall sein. Benachrichtigt wird man acht Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer. „Es wird dringend empfohlen, einen Termin zu vereinbaren, ansonsten drohen sehr lange Wartezeiten“, so Armand Biberich, Direktor der SNCT. „Sollte man den Termin verpassen, so ergibt sich immer eine kurzfristige Lösung“, so Biberich.
Neudefinition für Oldtimer
Komplett wegfallen wird die technische Kontrolle für Anhänger bis zu einem Gesamtgewicht von 750 Kilogramm. Die Bestimmungen für historische Fahrzeuge werden zudem an europäisches Recht angepasst. Diese Autos müssen vor mindestens 30 Jahren zum ersten Mal angemeldet worden sein, das spezifische Modell darf nicht mehr gebaut werden und es muss in seinem ursprünglichen Zustand erhalten werden. Dies bedeutet auch, dass größere technische Veränderungen nicht erlaubt sind.
Um die sogenannte sanfte Mobilität zu unterstützen, werden Pedelecs und E-Bikes künftig von der technischen Kontrollpflicht entbunden.
Übrigens ist es nicht mehr ratsam, sein Fahrzeug nach nicht bestandener Kontrolle länger als acht Tage auf dem Gelände der SNCT stehen zu lassen. Es gilt dann als aufgegeben und wird verschrottet.
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