Eine Datenbank wirft Fragen auf
Eine Datenbank wirft Fragen auf
(SH) - Wer sich für eine Arbeitsstelle bewirbt, wird oft nach einem Auszug aus dem Strafregister gefragt. Scheinbar gibt es aber eine weitere Datenbank, die einigen Kandidaten zum Nachteil werden kann. Zumindest, wenn man den Fall eines jungen Mannes betrachtet, der sich für eine Stelle bei der Staatsanwaltschaft beworben hatte. Während des Vorstellungsgespräches wurde der Mann, dessen Strafregister über keine Einträge verfügt, mit Vorwürfen der Beleidigung und Körperverletzung konfrontiert, wie RTL berichtet. Tatbestände, die vor Jahren in einer Datenbank der Polizei eingetragen wurden, die jedoch weder eine Vorladung bei einem Untersuchungsrichter noch ein Strafverfahren oder gar eine Verurteilung nach sich zogen.
Dass die Polizei eine „strafregisterähnliche“ Datenbank, die Informationen über verhängte Strafen beinhalte, verwaltet, bestreiten Staatsminister Xavier Bettel, Justizminister Félix Braz und François Bausch, Minister für Innere Sicherheit, in einer gemeinsamen Antwort auf eine parlamentarische Frage des CSV-Abgeordneten Laurent Mosar.
Gegen die Unschuldsvermutung
Es gebe bei der Polizei allerdings den sogenannten Fichier central, der sämtliche Berichte enthält, die konform zur Strafprozessordnung (Code de procédure pénale) von einem Officier oder Agent de police judiciaire verfasst wurden. Eben diese Datenbank darf laut Polizeigesetz aus dem Vorjahr für Einstellungsverfahren bei Polizei und Staatsanwaltschaft abgefragt werden.
Dass dem Mann die Arbeitsstelle verwehrt blieb, verstößt laut Mosar gegen die Unschuldsvermutung, die Bestandteil des Rechtsstaates ist. „Hier werden Daten gespeichert, obwohl es nicht einmal zu einer Anklageerhebung gekommen ist“, so der Politiker.
Das Problem gehe jedoch weit über den konkreten Fall hinaus und betreffe die Grundrechte jedes einzelnen Bürgers. „Einträge werden möglicherweise 25 oder 50 Jahre mitgeschleppt“, erklärt Mosar.
Dabei stelle sich auch die Frage nach dem Datenschutz. Luxemburg verfügt in diesem Bereich über ein strenges Gesetz, das vorsieht, dass für Personen klar ersichtlich sein muss, welche Daten gespeichert werden. „Erfüllt diese Polizeidatenbank die Auflagen des Gesetzes?“, fragt Mosar.
Zusammen mit seinem Parteikollegen Gilles Roth hat Mosar eine Question urgente eingereicht, um Antworten auf diese Frage zu erhalten, aber auch um zu erfahren, ob wirklich nur Mitarbeiter der Polizei Zugriff auf die Datenbank haben. Zudem wollen die Abgeordneten wissen, ob Betroffenen Einsicht in ihre Einträge gewährt wird, ihnen ein Recht auf Richtigstellung zusteht und ob Daten gelöscht werden, wenn eine Person freigesprochen wird, die Strafe abgehandelt ist oder der Eintrag aus dem Strafregister gelöscht wird.
Die Staatsanwaltschaft wollte vor der Antwort der Regierung keine Stellung nehmen.
