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Einbruch: Was danach zu tun ist
Lokales 4 Min. 27.08.2019 Aus unserem online-Archiv

Einbruch: Was danach zu tun ist

Die Hausratversicherung gilt bei Einbruch und nicht bei einfachem Diebstahl, etwa wenn eine Tür offenstand.

Einbruch: Was danach zu tun ist

Die Hausratversicherung gilt bei Einbruch und nicht bei einfachem Diebstahl, etwa wenn eine Tür offenstand.
Foto: Shutterstock
Lokales 4 Min. 27.08.2019 Aus unserem online-Archiv

Einbruch: Was danach zu tun ist

Die Polizei und der Dachverband der Versicherungsgesellschaften geben Tipps, wie sich Betroffene verhalten sollen.

Ein eingeschlagenes Fenster, eine aufgebrochene Tür. Nachdem ein Fremder ins eigene Zuhause eingedrungen ist oder dies zumindest versucht hat, sitzt der Schock meist tief. In 3.667 Haushalten mussten Bewohner im vergangenen Jahr diese äußerst unerfreuliche und oft auch sehr traumatisierende Erfahrung machen. Die Polizei und der Dachverband der Versicherungsgesellschaften (ACA) geben Auskunft darüber, wie Betroffene im Fall der Fälle handeln, beziehungsweise nicht handeln sollen.


Einbruchswelle: Mehrere Tätergruppen aktiv
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Wer, wenn er nach Hause kommt, Einbruchsspuren am Gebäude oder an der Wohnung entdeckt, sollte nicht sofort eintreten, um nach dem Rechten zu sehen. Zunächst einmal soll er draußen warten und die Polizei unter der Notrufnummer 113 alarmieren. Schließlich kann nicht immer ausgeschlossen werden, dass sich der Eindringling noch im Inneren befindet. Betroffene sollen daher aus sicherer Distanz beobachten, ob jemand das Haus verlässt und wenn ja, in welche Richtung er flüchtet. Hinweise sind der Polizei umgehend mitzuteilen.

Wird der Einbruch aber erst im Inneren bemerkt und die Täter befinden sich noch im Haus, steht auch hier die Eigensicherheit im Vordergrund. Zwar gelten Einbrecher laut Polizei in der Regel nicht als Gewalttäter, dennoch soll man nicht versuchen, sie bei der Flucht zu hindern. Besser ist es, sich so viele Details wie möglich des oder der Täter einzuprägen. Etwa das Gesicht, die Kleidung oder sonstige Merkmale. Auch das Fluchtfahrzeug samt Nummernschild können der Polizei bei der anschließenden Fahndung helfen.

Bis zum Eintreffen der Beamten ist es besser, nichts anzufassen. Es wird geraten, die Wohnung auf keinen Fall aufzuräumen. Dies, damit die Experten Fingerabdrücke oder DNA-Spuren sichern können. Deshalb sollten Betroffene auch nicht sofort nachsehen, was fehlt. Beim Anfassen der Möbel kann Beweismaterial verwischt werden. „Die Spurensicherung ist in der Einbruchsaufklärung ein ganz wichtiger Schritt. Aufgrund dessen können die Täter ermittelt werden“, betont Tim Pauly vom Präventionsdienst der Polizei.

Fotos für die Versicherung

Erst nachdem die Beamten die Wohnung wieder freigegeben haben, können Fotos von Einbruchsspuren, Beschädigungen oder dem Zustand der Wohnung gemacht werden. Diese können später ebenfalls für die Anfrage bei der Versicherung genutzt werden. Wichtig ist jedoch immer, zu prüfen, ob Kreditkarte, Bankkarte, Ausweis oder Mobiltelefon geklaut wurden. Gegebenenfalls müssen die Karten über die Hotline der Cetrel unter der Nummer 49 10 10 gesperrt werden. Wer über eine sogenannte IMEI-Nummer – ein 15-stelliger Identifikationscode des Handys – verfügt, kann diesen sperren. Durch die Wahl der Tasten *#06# wird dieser auf dem Display sichtbar. Anhand der Nummer kann das Telefon, falls es wieder auftaucht, identifiziert werden und dem Eigentümer zurückgegeben werden. Lokalisiert werden Handys aber nur in ganz bestimmten Fällen.


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Ist die Arbeit der Polizei getan, muss auch wieder für Sicherheit gesorgt werden, indem etwa kaputte Fenster oder aufgebrochene Türschlösser ersetzt werden. „Unsere Beamten am Tatort kennen immer auch Dienstleister, die 24 Stunden erreichbar sind, um ein Fenster oder eine Tür provisorisch zu reparieren. Auch Schlüsseldienste haben einen Bereitschaftsdienst“, erklärt Tim Pauly.

Versicherung benachrichtigen

Die Anzeige bei der Polizei dient der Versicherung als Nachweis für den Einbruch. Es wird angeraten, seinen Agenten schnellstmöglich zu benachrichtigen und anzugeben, was geklaut wurde. Je mehr Details zu den Objekten angegeben werden können, desto besser. Hierzu zählt etwa Typ, Marke, Seriennummer, Kassenbeleg oder ein Foto. „Hat man jedoch sehr wertvolle Gegenstände, wie etwa Kunstwerke, soll man immer schon im Vorfeld mit seiner Versicherung geprüft haben, ob die Versicherungssumme hoch genug ist“, sagt Marc Hengen, Präsident der ACA. Für teure Objekte ist in manchen Fällen eine Zusatzversicherung notwendig.

Eine Stehlgutliste mit Details und Fotos zu allen Wertgegenständen ist nach einem Einbruch sehr hilfreich. Wer eine solche erstellen möchte, bekommt Hilfe von seinem Versicherungsagenten. Die Liste ist anschließend an einem sicheren Ort aufzubewahren, damit sie nicht ebenfalls entwendet wird. Es kann auch nützlich sein, nach einem Einbruch der Polizei eine Kopie davon auszuhändigen. Falls Diebesgut sichergestellt wird, kann es so identifiziert werden.

Psychologische Hilfe

Da ein Einbruch immer auch ein Eindringen in die Privatsphäre bedeutet, wird nicht jeder mit der psychologischen Verarbeitung des Traumas fertig. „Wenn jemand Hilfe braucht, bekommt er auch Informationen dazu. Wir arbeiten viel mit dem Groupe de support psychologique des CGDIS zusammen. Auch die Beamten vor Ort und danach die Spurensicherung übernehmen eine wichtige psychologische Rolle“, erklärt Tim Pauly.


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