Ein Zaun gegen das Virus
Ein Zaun gegen das Virus
Auf der Radpiste zwischen Linger und Küntzig ist momentan etwas mehr los: Ein schwerer Militärlaster schafft galvanisierte Pfähle und Drahtrollen herbei. Einige Meter weiter sind vier Soldaten damit beschäftigt, den 1,40 Meter hohen Zaun zu errichten. Er wird mit langen Haken am Boden befestigt, damit die Tiere die Sperre nicht untergraben. Wo es notwendig ist, werden spezielle Gatter angebracht, damit die Landwirte ihre Grundstücke erreichen können.
25 Soldaten im Einsatz
Der Zaun soll das unheimliche Virus der afrikanischen Schweinepest, das seit September im benachbarten Belgien wütet, zurückhalten. Hunderte von Tieren sind dort bereits der Krankheit erlegen. Armee, Straßenbauverwaltung, Naturverwaltung und der Maschinenring unter Leitung des Landwirtschaftsministeriums sind an der präventiven Absicherungsaktion beteiligt. Die Armee hat ihrerseits 25 Soldaten zur Verfügung gestellt. Insgesamt soll der Zaun rund acht Kilometer lang werden, er erstreckt sich von Linger entlang der Radpiste bis südlich von Küntzig. Dort ist er unterbrochen, um nördlich von Küntzig bis nach Grass zur belgischen Grenze zu verlaufen. „Es macht keinen Sinn, Ortschaften einzuzäunen, die Tiere meiden die Orte ohnehin, so Agrarminister Romain Schneider. Bisher konnte ein Kilometer Zaun abgeschlossen werden, bis Mitte Mai hofft man, die gesamten acht Kilometer errichtet zu haben.
Laut Schneider belaufe sich der Kostenpunkt auf rund 500.000 Euro. Eine Verlängerung, wie vom Jagdverband gefordert, sei vorerst nicht geplant. Schneider reagierte auch auf einige Kritiken, was den Verlauf des Zaunes betrifft: “Wir haben den Verlauf des Zaunes an den Stellen, an denen es zu Behinderungen oder Problemen gekommen wäre, punktuell angepasst, damit jeder Landwirt auf seine Felder und Weiden kommt.“
Solidarität gefragt
Schneider machte aber auch klar, dass es nicht der Moment sei, um eigennütziges Denken in den Vordergrund zustellen: „Die Regierung ist solidarisch, die Verwaltungen sind solidarisch, da sollten auch die Bauern solidarisch sein, ob Schweinezüchter oder nicht. Morgen könnte in einem anderen Bereich etwas passieren und dann wären vielleicht wieder ganz andere Maßnahmen vonnöten.“ Laut Schneider befinde sich die Regierung mit dieser Aktion absolut in der Legalität: „Der Staat ist am Falle von Epidemien laut Gesetz vom 29. Juli 1912 dazu berechtigt, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Zudem liegt die Genehmigung durch das Umweltministerium vor“.
Auch eine Baugenehmigung sei nicht notwendig, da es sich nicht um eine feste, definitive Struktur, sondern lediglich um einen Zaun handele, der vom Naturschutzgesetz ausdrücklich von einer Genehmigung ausgenommen sei. Es sei jetzt allerdings wichtig, auch zusammen mit den Gemeinden an einem Strang zu ziehen.
Reaktion auf Kritik
Was die Kritik des Bürgermeisters von Kaerjeng Michel Wolter betreffend eine unzureichende Informationspolitik angeht, so stellte Schneider klar, dass man diese Kritik zur Kenntnis genommen habe und dass noch morgen, Donnerstag, eine Informationsversammlung für die betroffenen Landwirte und Einwohner stattfindet, dies im Festsaal in Küntzig.
Schneider wiederholte allerdings auch, dass von den bisher 138 in Luxemburg aufgefundenen Wildschweinkadaver nicht ein einziger positiv getestet wurde. Zudem würde die Krankheit nur von Schwein zu Schwein übertragen. Gefahr für andere Tiere und auch für den Menschen bestehe daher nicht.
Schweinefreie Zone
Mit dem Fertigstellen des Zaunes auf luxemburgischer Seite tritt dann auch die sogenannte Zone blanche zwischen der belgischen und der luxemburgischen Absperrung in Kraft. Am vergangenen Freitag hatte die Regierung das betreffende großherzogliche Reglement verabschiedet. „Jetzt sind die Jäger gefordert, die Zone von jeglichen Wildschweinen zu säubern. Im Prinzip soll die Zone blanche ja wildschweinfrei sein“, so Schneider. Wie das im Einzelnen ablaufen soll, ist allerdings noch nicht gänzlich geklärt. Forderungen der Jäger nach Nachtjagd und dem Einsatz von halbautomatischen Waffen will man nicht nachgeben.
Ob das Stellen von Fallen, wie in Belgien, erlaubt wird, bleibt abzuwarten. Erlaubt sind innerhalb der Überwachungszone aber jetzt bereits ganzjährige Drückjagden. Allerdings dürfen dabei, anders wie bei der klassischen Treibjagd, keine Hunde eingesetzt werden. Laut Umweltministerium würden die Hunde andere Säugetiere stören, die sich gerade in der Fortpflanzungszeit befinden. Die Naturverwaltung unterstützt übrigens die Bemühungen der Jäger, künftig mehr Wildschweine zu erlegen. Bereits im Jahre 2014 hatte diese Verwaltung in ihrem Bulletin technique darauf hingewiesen, dass die Wildschweindichte zu hoch sei. Allerdings bleiben die Jäger seit Jahren unter den sogenannten Minimalquoten.

