"Ein Urteil, das vieles klärt"
"Ein Urteil, das vieles klärt"
Von Jacques Ganser
„Wir haben jetzt eine klare Rechtslage, was Bauverbote innerhalb von Grünzonen betrifft. Jegliche bauliche Maßnahmen sind dort untersagt, es sei denn sie sind von öffentlichem Nutzen oder landwirtschaftlicher Natur. Des weiteren wurde deutlich gemacht, dass das Nichteinhalten dieser Regeln alles andere als ein Kavaliersdelikt ist.“
Mit diesen Worten äußerte sich Camille Gira, Staatssekretär im Umweltministerium, gegenüber dem „Luxemburger Wort“. Der Inhaber des Restaurants „Waldhaff La Sauvageonne“ Marc Hobscheit wurde am Mittwoch in zweiter Instanz dazu verurteilt, seine Gaststätte in den Zustand vor dem Umbau zu versetzen, dies weil er in einer Grünzone bauliche Änderungen vorgenommen hatte.
So würden sich Nebengebäude, Sockel des Gastanks, Terrasse und Pétanque-Bahn illegal in einer Grünzone befinden. Das Restaurant selbst darf geöffnet bleiben. Zudem wurden sowohl Inhaber Marc Hobscheit als auch die Betreibergesellschaft von den Berufungsrichtern zur Zahlung einer Geldstrafe von jeweils 10 000 Euro verurteilt.
„Damit ist auch klar gestellt, dass der Status einer Grünzone nicht durch spätere Genehmigungen oder Auflagen einer Gemeinde abgeändert werden kann“, so Gira. Demnach würden mit diesem Urteil künftig viele Diskussionen um eventuell doch erlaubte bauliche Maßnahmen in Grünzonen überflüssig werden. Rechtskräftig wird das Urteil allerdings erst, wenn innerhalb von 30 Tagen kein Antrag auf Kassation erfolgt.
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