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"Ein Urteil, das vieles klärt"
Lokales 18.01.2018 Aus unserem online-Archiv
Urteil im Fall Waldhaff

"Ein Urteil, das vieles klärt"

Der Ausbau der Terrasse ist laut Richterspruch illegal.
Urteil im Fall Waldhaff

"Ein Urteil, das vieles klärt"

Der Ausbau der Terrasse ist laut Richterspruch illegal.
Foto: Lex Kleren
Lokales 18.01.2018 Aus unserem online-Archiv
Urteil im Fall Waldhaff

"Ein Urteil, das vieles klärt"

Jacques GANSER
Jacques GANSER
Laut Staatssekretär Camille Gira wurde das Bauverbot in Grünzonen mit dem Rechtsspruch in Sachen Restaurant "Waldhaff La Sauvageonne" gestärkt.

Von Jacques Ganser

 „Wir haben jetzt eine klare Rechtslage, was Bauverbote innerhalb von Grünzonen betrifft. Jegliche bauliche Maßnahmen sind dort untersagt, es sei denn sie sind von öffentlichem Nutzen oder landwirtschaftlicher Natur. Des weiteren wurde deutlich gemacht, dass das Nichteinhalten dieser Regeln alles andere als ein Kavaliersdelikt ist.“

Mit diesen Worten äußerte sich Camille Gira, Staatssekretär im Umweltministerium, gegenüber dem „Luxemburger Wort“. Der Inhaber des Restaurants „Waldhaff La Sauvageonne“ Marc Hobscheit wurde am Mittwoch in zweiter Instanz dazu verurteilt, seine Gaststätte in den Zustand vor dem Umbau zu versetzen, dies weil er in einer Grünzone bauliche Änderungen vorgenommen hatte.

So würden sich Nebengebäude, Sockel des Gastanks, Terrasse und Pétanque-Bahn illegal in einer Grünzone befinden. Das Restaurant selbst darf geöffnet bleiben. Zudem wurden sowohl Inhaber Marc Hobscheit als auch die Betreibergesellschaft von den Berufungsrichtern zur Zahlung einer Geldstrafe von jeweils 10 000 Euro verurteilt.

„Damit ist auch klar gestellt, dass der Status einer Grünzone nicht durch spätere Genehmigungen oder Auflagen einer Gemeinde abgeändert werden kann“, so Gira. Demnach würden mit diesem Urteil künftig viele Diskussionen um eventuell doch erlaubte bauliche Maßnahmen in Grünzonen überflüssig werden. Rechtskräftig wird das Urteil allerdings erst, wenn innerhalb von 30 Tagen kein Antrag auf Kassation erfolgt.


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Urteil im Fall "Waldhaff La Sauvageonne"
Das Restaurant "Waldhaff La Sauvageonne" darf geöffnet bleiben, die Anlage muss jedoch wieder in den Zustand von vor 2012 gebracht werden. Zudem wurde in zweiter Instanz die Geldstrafe gegen Betreiber und Gaststätte bestätigt.
Aus Sicht der 
Generalstaatsanwaltschaft
waren die 
baulichen 
Erweiterungen 
des Restaurants 
in Waldhof 
schlicht illegal.