Ein „Tipp“ mit peinlichen Folgen
Ein „Tipp“ mit peinlichen Folgen
Der Zeuge Bernard Ehmann musste am Dienstagnachmittag sehr zu seinem Leidwesen erfahren, welche Konsequenzen daraus erwachsen können, wenn schwer belastende Aussagen ohne tragfähiges Fundament ihren Weg bis in den Gerichtssaal finden – insbesondere, wenn diese als diskreter „Tipp“ gedacht waren.
Der Orthopäde im Ruhestand hatte vor wenigen Wochen in einem Brief an den Verteidiger des Angeklagten Marc Scheer, Me Gaston Vogel, den Inhalt eines Gesprächs mit einem seiner früheren Patienten offengelegt. Er habe mit dem Schreiben beabsichtigt, der Verteidigung hilfreiche Informationen zukommen zu lassen, ohne sich jedoch als Zeuge der Justiz stellen zu müssen. Eine Herangehensweise, die ihm reichlich Unannehmlichkeiten bereiten sollte, da Me Vogel umgehend die Staatsanwaltschaft über das Schreiben informierte, worauf dieser als Zeuge vorgeladen wurde.
Recht auf Schweigepflicht oder Aussageverweigerung?
Ehmann selbst versuchte gestern, seinen versteckten Denunziationsversuch mit der ärztlichen Schweigepflicht zu rechtfertigen und verweigerte anfangs, vor Gericht über den Inhalt des angeblichen Gesprächs mit Steil auszusagen, was ihm allerdings in nur sehr begrenztem Maße gelingen sollte. Me Vogel, der nicht zögerte, Ehmann in der Sitzung als „feige“ zu bezeichnen, bestand auf einer öffentlichen Aussage unter Eid, da er ansonsten das Schreiben unverzüglich den Vertretern der Staatsanwaltschaft aushändigen werde.
Die vorsitzende Richterin der Kriminalkammer Sylvie Conter informierte den Zeugen zudem, dass seine Haltung möglicherweise als Aussageverweigerung auszulegen sei. Ehmann gab schließlich dem Druck nach, nachdem der stellvertretende Staatsanwalt Georges Oswald die Ansicht äußerte, die ärztliche Schweigepflicht sei ohnehin bereits verletzt worden, indem Ehmann das besagte Schreiben an Me Vogel gerichtet habe.
Ein Geheimnis, das "Regierung und Monrachie stürzen würde"
Ehmann sagte schließlich aus, dass es sich bei dem Patienten habe es sich um den 2004 verstorbenen stellvertretenden Befehlshaber der „Brigade Mobile“ der Gendarmerie gehandelt habe – Jos Steil also, gegen den bekanntlich zahlreiche Verdachtsmomente vorliegen und dessen Rolle als Schlüsselfigur hinter den Anschlägen kaum mehr in Frage zu stellen sein dürfte. Zögernd sagte er aus, Steil habe ihm im Zusammenhang mit den Anschlägen sinngemäß gesagt, dass „die Regierung und die Monarchie gestürzt würden“, wenn er sein Wissen preisgeben würde. Ehmann konnte allerdings nur sehr vage Angaben über das angebliche Datum der besagten Unterhaltung machen. Als er zudem angab, nicht gewusst zu haben, dass Steil Gendarm war und die Frage im Raum stand, ob es sich bei dem Patienten tatsächlich um den besagten Steil gehandelt habe, nahm Ehmanns Befragung ein groteskes Ende, da er Steil nicht auf Fotos identifizieren konnte und schließlich entlassen wurde.
Auch die restliche Sitzung vermochte nicht, stichhaltige Elemente zum Verfahren beizutragen – neben der Aussage eines ehemaligen Mitglieds der Spurensicherung, der die abenteuerlichen Behauptungen eines anderen Zeugen als unsinnig entlarvte, wurden zwei Videofilme vorgeführt: der erste zeigte den Zeugen Michel Maniglier dabei, wie er seine bereits bekannten Aussagen unter Hypnose fast identisch wiederholte.
Bei dem zweiten Film handelte es sich um eine Reportage von RTL Telé Lëtzebuerg über den Zeugen Bob Gredt, dessen Aussagen über Jos Steil als Anführer einer angeblichen Wehrsportgruppe sich längst als Fantasiegebilde herausstellten.
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