Ehemaliger Richter muss keinen Schadenersatz zahlen
Ehemaliger Richter muss keinen Schadenersatz zahlen
(SH) - Der ehemalige Vormundschaftsrichter Sandro L. muss keinen Schadenersatz an die Eltern einer Schutzbefohlenen zahlen. Die junge Frau, eine notorische Alkoholikerin, zu der der 48-Jährige eine intime Beziehung unterhielt, war im Juli 2014 im Alter von 29 Jahren bei einem Verkehrsunfall gestorben.
Die Eltern der jungen Frau machten Sandro L. für den Tod ihrer Tochter verantwortlich. Sie waren der Auffassung, dass er falsche Entscheidungen getroffen hatte und aufgrund der Beziehung zu der Schutzbefohlenen nicht mehr objektiv gehandelt hatte. Besonders kritisierten sie, dass der Richter der jungen Frau erlaubte, den Wagen, mit dem sie später verunfallt war, zu kaufen.
Da sich Sandro L. trotz der Beziehung nicht für befangen erklärt und das Mandat abgegeben hatte, war er im Juli 2017 in erster Instanz wegen Amtsmissbrauchs zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Die Schadenersatzforderung der Eltern in Höhe von 100.000 Euro hatten die Richter damals jedoch abgelehnt, woraufhin die Eltern Berufung einlegten. Die Richter aus zweiter Instanz wiesen diese am Mittwoch zurück. Der Verurteilte und die Staatsanwaltschaft hatten das Urteil aus erster Instanz anerkannt.
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