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Ehemaliger Pfarrer geht in Kassation
Lokales 28.12.2017 Aus unserem online-Archiv
Nach Verurteilung im November

Ehemaliger Pfarrer geht in Kassation

Wann sich der Kassationshof nun mit diesem Fall befassen wird, ist noch nicht festgelegt.
Nach Verurteilung im November

Ehemaliger Pfarrer geht in Kassation

Wann sich der Kassationshof nun mit diesem Fall befassen wird, ist noch nicht festgelegt.
Foto: Chris Karaba
Lokales 28.12.2017 Aus unserem online-Archiv
Nach Verurteilung im November

Ehemaliger Pfarrer geht in Kassation

Gilles SIEBENALER
Gilles SIEBENALER
Wegen sexueller Handlungen mit einem 14-Jährigen war der Ex-Pfarrer von Belair zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, nun hat sein Verteidiger einen Antrag auf Kassation des Urteils gestellt.

(gs) - Der Fall um den ehemaligen Pfarrer von Belair wird ein weiteres Mal die Justiz beschäftigen. Die Verteidigung hat einen Antrag auf Kassation des jüngsten Urteils eingereicht.

In Zusammenhang mit sexuellen Handlungen, die sich auf einem Messdienerausflug im November 2008 zwischen dem Geistlichen und einem damals 14-jährigen Jungen zugetragen hatten, war der heute 61-Jährige am vergangenen 28. November in zweiter Instanz zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Eine Strafe, die komplett zur Bewährung ausgesetzt worden war.

In erster Instanz war er im Dezember 2016 noch freigesprochen worden. Die damaligen Richter hatten in ihrer Auslegung der Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Ereignisse die sexuellen Handlungen noch als einvernehmlich eingestuft.

Vor dem Kassationshof wird dies nun kein Thema mehr sein, dort befasst man sich nur noch mit formalen Fragen, etwa ob die Prozeduren vorschriftsmäßig eingehalten sowie alle Rechtsprinzipien gewahrt wurden. Nach jedem Urteilsspruch in zweiter Instanz besteht binnen 30 Tagen die Möglichkeit, einen Antrag auf Kassation zu stellen.

Wann sich der Kassationshof nun mit diesem Fall befassen wird, ist noch nicht festgelegt.


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