Ehemaliger Pfarrer geht in Kassation
Ehemaliger Pfarrer geht in Kassation
(gs) - Der Fall um den ehemaligen Pfarrer von Belair wird ein weiteres Mal die Justiz beschäftigen. Die Verteidigung hat einen Antrag auf Kassation des jüngsten Urteils eingereicht.
In Zusammenhang mit sexuellen Handlungen, die sich auf einem Messdienerausflug im November 2008 zwischen dem Geistlichen und einem damals 14-jährigen Jungen zugetragen hatten, war der heute 61-Jährige am vergangenen 28. November in zweiter Instanz zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Eine Strafe, die komplett zur Bewährung ausgesetzt worden war.
In erster Instanz war er im Dezember 2016 noch freigesprochen worden. Die damaligen Richter hatten in ihrer Auslegung der Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Ereignisse die sexuellen Handlungen noch als einvernehmlich eingestuft.
Vor dem Kassationshof wird dies nun kein Thema mehr sein, dort befasst man sich nur noch mit formalen Fragen, etwa ob die Prozeduren vorschriftsmäßig eingehalten sowie alle Rechtsprinzipien gewahrt wurden. Nach jedem Urteilsspruch in zweiter Instanz besteht binnen 30 Tagen die Möglichkeit, einen Antrag auf Kassation zu stellen.
Wann sich der Kassationshof nun mit diesem Fall befassen wird, ist noch nicht festgelegt.
Als Abonnent wissen Sie mehr
In der heutigen schnelllebigen Zeit besteht ein großer Bedarf an zuverlässigen Informationen. Fakten, keine Gerüchte, zugänglich und klar formuliert. Unsere Journalisten halten Sie über die neuesten Nachrichten auf dem Laufenden, stellen politischen Entscheidern kritische Fragen und liefern Ihnen relevante Hintergrundgeschichten.
Als Abonnent haben Sie vollen Zugriff auf alle unsere Artikel, Analysen und Videos. Wählen Sie jetzt das Angebot, das zu Ihnen passt.
