Diekirch: Seniorenresidenz vorerst auf Eis
Diekirch: Seniorenresidenz vorerst auf Eis
Das Verwaltungsgericht hat die Baugenehmigung für eine 37 Wohnungen umfassende Seniorenresidenz an der Rue de l'Hôpital in Diekirch vorerst ausgesetzt, um zunächst deren Konformität zum allgemeinen Bebauungsplan der Gemeinde zu prüfen. Eine entsprechende Meldung von RTL wurde dem "Luxemburger Wort" am Donnerstagmorgen von der Justizsprecherin bestätigt.
Ein benachbartes Ehepaar hatte gegen die vor einem Jahr erteilte Baugenehmigung für das Projekt Einspruch erhoben. Die von einem Privatpromotor geplante Wohnresidenz liegt dem PAG nach in einer zone de bâtiments et aménagements d'utilité publique. Ob das Projekt zum Bau von Privatwohnungen öffentlichen Interesses sein kann, will das Gericht nun offenbar erst grundsätzlich klären.
Frage nach öffentlichem Nutzen
Daneben führen die Kläger aber unter anderem auch an, dass das voluminöse Projekt ihr eigenes Anwesen unmittelbar beeinträchtige und noch dazu in einem kommunal geschützten Ortssektor liege, in das es sich in keinster Weise einfüge.
Die Frage, ob die geplante Seniorenresidenz in einer Zone für Bauten öffentlichen Interesses angesiedelt werden darf, hatte Ende vergangenen Jahres auch bereits im Diekircher Gemeinderat kontroverse Debatten ausgelöst.
Für manches Naserümpfen hatte dabei zudem gesorgt, dass es sich bei dem Promotor der Seniorenwohnungen um den gleichen Gesellschafter handelt, der an der Rue de l'Hôpital auch das ehemalige Pensionnat Notre-Dame zur Maison relais umgestaltet.
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