Die Volkszählung wird erneut verlegt
Die Volkszählung wird erneut verlegt
Eigentlich sollte die Volkszählung im Februar stattfinden. Wegen der Corona-Pandemie verlegte das Statistikamt Statec die Datenerhebung auf Juni. Nun wurde die Volkszählung erneut verlegt, wie aus einer Circulaire von Wirtschaftsminister Franz Fayot und Innenministerin Taina Bofferding an die Gemeinden hervorgeht: Sie findet nun vom 8. November an statt.
Damit werden die Forderungen des Gemeindesyndikats Syvicol erfüllt, der diese Verlegung angeregt hatte. „Der Zeitpunkt für eine Volkszählung ist schlecht. Es ist nicht sehr glücklich, jetzt bei fremden Menschen klingeln zu gehen“, hatte Syvicol-Präsident Emile Eicher (CSV) dem „Luxemburger Wort“ vergangene Woche gesagt.
Weitere Anregungen des Syvicol werden ebenfalls übernommen. So schreiben Bofferding und Fayot, dass die Bezahlung der „Recenseurs“ erhöht werden soll. Der Statec wird diesbezüglich den Gemeinden einen Vorschlag unterbreiten.
Mindestalter herabgesetzt
Bezahlt werden die Agenten vom Staat. Sie erhalten 1,2 Euro pro gezählte Person, einen Euro pro Gebäude und 1,5 Euro pro Wohnung. Diese Entschädigungen befinden sich seit 2001 auf demselben Niveau.
Außerdem wurde festgelegt, dass das Mindestalter, um sich als „Recenseur“ zu bewerben, von 18 auf 16 Jahre heruntergesetzt wurde.
Neben dem statistischen Wert hat die Volkszählung aber vor allem auch eine gesetzliche Daseinsberechtigung: Anhand der gesammelten Daten wird die Anzahl der Gemeinderatsmitglieder für die einzelnen Kommunen ermittelt. Die Volkszählung hat also einen richtungsweisenden Charakter für die Gemeindewahlen 2023.
Auch hier wird der Forderung des Syvicol Rechnung getragen. Von 2023 an wird die Anzahl der Gemeinderatsmitglieder über das nationale Personenverzeichnis RNPP (Registre national des personnes physiques) bestimmt.
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