Die offenen Türen des Bildungsministers
Die offenen Türen des Bildungsministers
(DS) - „Dass die Schüler und Studenten sich engagieren und mit der Politik befassen, ist grundsätzlich ein gutes Zeichen“, meinte Bildungsminister Claude Meisch am Freitag beim wöchentlichen Pressebriefing. Meisch zeigte sich auch bereit, einige „Schönheitsfehler“ in dem Gesetzentwurf zu beheben. Wo genau die Regierung nachbessern will, wollte Meisch allerdings auch auf Nachfrage nicht verraten.
Meisch will denn auch einige Vorschläge, die die Acel und die politischen Jugendorganisationen eingebracht haben, genauer analysieren und gegebenenfalls in den Gesetzestext aufnehmen, vorausgesetzt sie sprengen den Finanzrahmen nicht und sie stehen in Einklang mit dem Regierungsprogramm.
Verwundert zeigte sich der Minister allerdings darüber, dass einige Studentenvertretungen ihm nun mangelnde Dialogbereitschaft vorwerfen, obwohl sie im Vorfeld nicht um eine Unterredung gebeten hatten. Der Bildungsminister zeigte sich weiter dialogbereit: „Meine Türen standen und stehen weiterhin offen.“
Noch vor der Sommerpause ins Parlament
Geht es nach Minister Claude Meisch, wird das Parlament noch vor der Sommerpause über das Gesetz abstimmen. Allerdings steht das Gutachten des Staatsrats noch aus. Und dann müssen auch die Änderungsanträge noch von der Hohen Körperschaft begutachtet werden. Der Zeitplan ist also recht eng. Das Gesetz müsste spätestens im August in Kraft treten, damit die neuen Regeln pünktlich zur Rentrée im September greifen.
Das Beihilfensystem
Das Beihilfensystem besteht aus einem jährlichen Basisbetrag für alle (2.000 Euro), einer Mobilitätsbeihilfe (2.000 Euro), einer Beteiligung an den Einschreibegebühren (maximal 3.700 Euro) und einer variablen sozialen Beihilfe, die nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt ist: Kinder, deren Eltern weniger als den Mindestlohn verdienen, erhalten 2.500 Euro, bei einem Einkommen bis 1,5 mal den Mindestlohn sind es 2.000 Euro, beim doppelten Mindestlohn 1.000 Euro, bis 3,5 mal den Mindestlohn 750 Euro und bis 4,5 mal Mindestlohn 500 Euro. Darüber hinaus kann jeder Student ein Darlehen von 6.500 Euro in Anspruch nehmen. Für Sonderfälle, zum Beispiel für Menschen mit einer Behinderung, gibt es bis zu 1.000 Euro zusätzlich.
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