Er hatte sich als Grand voyant médium ausgegeben und gutgläubige Kunden finanziell ausgenommen. Nun ist für den 41-jährigen Karamba D. Schluss: Er wurde in erster Instanz zu einer Haftstrafe von 24 Monaten verurteilt.
Lokales
29.03.2018
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Der Hellseher muss zahlen
Ein Grand voyant médium muss tief in die Tasche greifen: Er wurde in erster Instanz zu 24 Monaten Haft, einer Geldstrafe von 2.000 Euro und 20.000 Euro Schadenersatz verurteilt.
(SH) - Er hatte sich als Grand voyant médium ausgegeben und gutgläubige Kunden finanziell ausgenommen. Nun ist für den 41-jährigen Karamba D. jedoch Schluss mit seinem Geschäft: Er wurde am Donnerstag in erster Instanz zu einer Haftstrafe von 24 Monaten – ohne Bewährung – sowie zu einer Geldbuße von 2.000 Euro verurteilt.
Zudem muss er einem Opfer – nur einer der Nebenkläger hatte vor Gericht angegeben, den Mann wiederzuerkennen – Schadenersatz in Höhe von 20.000 Euro zahlen.
Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, eine falsche Identität vorgetäuscht und die Schwäche der Männer ausgenutzt zu haben. Die Berufungsfrist beträgt 40 Tage.
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