Der Fallstrick im Drogengesetz
Der Fallstrick im Drogengesetz
(str) - „Der Artikel 10 – das ist es, was uns alle hier interessiert“, meinte der vorsitzende Richter am Mittwoch schon fast ungeduldig im Prozess um das nigerianische Drogennetzwerk, als er dem Chefermittler der Soko „Djembe“ das Wort erteilte.
Punkt 10 des Drogengesetzes vom 19. Februar 1973 befasst sich mit Drogenhandel durch kriminelle Vereinigungen - ein deutlich strafverschärfender Umstand.
„Die Gruppe aus dem „G33“ in Wasserbillig ist keine spitze Struktur“, erklärte Ralph K. „Keine, bei der jemand oben steht und alle Befehle erteilt. Dennoch gebe es eine Person im Dossier, die Anweisungen gebe: Joseph E.
Struktur mit zwei Ebenen
Die Organisation des Netzwerks geschehe auf zwei Ebenen. Zum einen gebe es vier Personen, die den Ermittlungen zufolge den
außerordentlich umfangreichen Drogenhandel erst ermöglichten:
Christian O. aus Antwerpen (B), gilt als der Zulieferer des Zulieferers aus Athus (B). Der Großhändler konnte allerdings, aus nicht näher genannten Gründen, in diesem Fall nicht vor Gericht gestellt werden.
Victor N. alias „Paul Henry“ aus Athus soll die Antwerpener Drogen täglich zweimal nach Luxemburg gebracht haben – geschätzte 48 Kilogramm während der fünfmonatigen Observierung.
Joseph E. soll den florierenden Handel in Luxemburg erst durch seinen „Drogenbunker“, der den Dealern eine „erstklassige favorisierende Struktur“ und Schutz vor der Polizei bot, ermöglicht haben. Aus deren Drogenverkäufen soll er über Jahre hinweg erhebliche Einnahmen bezogen haben. Binnen der zehn Monate vor seiner Festnahme konnten direkte Einkünfte in Höhe von 136 000 Euro nachgewiesen werden. Außerdem soll Joseph E. bei jeder Gelegenheit „die Kontrollinstanzen getäuscht“ sowie Polizei und Zoll Steine
in den Weg gelegt haben. Er soll sich zwar nicht aktiv am Drogenhandel beteiligt, doch diesen gefördert und erheblichen finanziellen Nutzen daraus gezogen haben.
Becky T. gilt als Verwalterin des „G33“. Sie soll den Zugang zum Haus kontrolliert, die Miete einkassiert, die Schlafplätze organisiert und sich selbst bereichert haben, indem sie die Bewohner zwang, in ihrem überteuerten Supermarkt einzukaufen. Ein Beispiel: Für ein Glas warmes Wasser verrechnete sie den Ermittlern zufolge fünf Euro. Genau wie Joseph E. habe sie zudem zugelassen, dass Victor N. täglich große Mengen Drogen ins Haus lieferte. Auch sie habe die Behörden gezielt getäuscht und behindert.
Die 18 Straßenverkäufer hätten die „Drecksarbeit“ erledigt, so der Chefermittler. Sie seien, wie die Videoaufnahmen belegen würden, strikt organisiert vorgegangen.
„Selbst für erfahrene Ermittler war es erschreckend zu sehen, wie die Gruppe ein Stadtviertel komplett unter ihre Kontrolle gebracht hat“, führte Ralph K. am Mittwoch aus. „Die nigerianischen Drogendealer hatten sich einen eigenen rechtsfreien Raum geschaffen.“
Dass von den 131 identifizierten Bewohnern des Hauses in Wasserbillig nur 48 Personen Drogenhandel nachgewiesen werden konnte, wovon 18 in diesem Verfahren der Prozess gemacht würde, erklärte K. mit dem schwierigen Ermittlungsumfeld.
Aufgrund der Gegenmaßnahmen der Nigerianer seien mobile Observierungen unmöglich gewesen. Deshalb habe man nur jene Täter filmen, können, die man im Blickfeld der Polizeiverstecke gehabt habe.
Das sagt das Gesetz
- Ein bis fünf Jahre Haft sieht das Drogengesetz vom 19. Februar 1973 für Rauschgifthandel vor.
- Erfolgt ein Drogendeal in der Nähe einer Schule – wie etwa jener inmitten des Reviers des nigerianischen Netzwerks, in der Rue du Commerce – liegt die Mindeststrafe bei zwei Jahren Haft.
- Wenn ein Beschuldigter, wie etwa Joseph E., nach einer ersten Verurteilung wegen Drogenhandels binnen fünf Jahren zum zweiten Mal überführt wird, dann steht dem Gericht die Möglichkeit zu, das gesetzlich vorgesehene Strafmaß zu verdoppeln.
- Zu einem regelrechten Fallstrick kann jedoch der Artikel 10 des Drogengesetzes werden: Wird festgehalten, dass der Drogenhandel als organisierte Aktivität einer kriminellen Vereinigung erfolgte, so kann das Strafmaß auf 15 bis 20 Jahre Haft erhöht werden.
Der Prozess wird am Dienstag mit der Anhörung von Bekky T. fortgesetzt.
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