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Deponieschließung in Alzingen steht bevor
Lokales 2 Min. 27.10.2020 Aus unserem online-Archiv

Deponieschließung in Alzingen steht bevor

Das Zwischenlagern von Bauschutt wird für viele Unternehmer zur Herausforderung. Die Deponie Strassen, hier im Bild, ist bereits geschlossen.

Deponieschließung in Alzingen steht bevor

Das Zwischenlagern von Bauschutt wird für viele Unternehmer zur Herausforderung. Die Deponie Strassen, hier im Bild, ist bereits geschlossen.
Guy Jallay
Lokales 2 Min. 27.10.2020 Aus unserem online-Archiv

Deponieschließung in Alzingen steht bevor

Jacques GANSER
Jacques GANSER
Die Deponie des Bauunternehmens Greiveldinger funktioniert ohne Genehmigungen. Das Umweltministerium will nun durchgreifen.

Ein Facebook-Schreiben hatte am Wochenende für Diskussionen gesorgt: Der Straßenbauunternehmer in dritter Generation, Alain Greiveldinger, beschwerte sich dort bitterlich über die geplante Schließung seines Materiallagers durch das Umweltministerium. Das Lager liegt im Ort genannt Millenaire etwa auf halber Strecke zwischen Alzingen und Frisingen. Der Haken: das Lager, in dem Baumaterial,  Sand und zermahlener Bauschutt gelagert werden, liegt in einer Grünzone und ist damit laut Naturschutzgesetz illegal. 


5.7.Strassen / Bauschuttdeponie / Deponie / Decharge / Bauschutt Foto:Guy Jallay
Wenn Erde zu Abfall wird
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Das bestreitet auch der Unternehmer nicht. Er wisse aber nicht wohin mit dem Material, ohne Zwischenlager sei die Existenz seines Betriebes gefährdet und 60 Mitarbeiter riskierten, auf der Straße  zu stehen. Alle Versuche, eine ältere Genehmigung zu verlängern, würden zurückgewiesen. Dem Umweltministerium sei dies alles egal, so der Unternehmer der damit droht, aus Protest einige Lastwagenladungen Sand vor dem Umweltministerium in Kirchberg zu deponieren.

Alle gleich vor dem Gesetz 

Für das Umweltministerium, das am Dienstag per Mitteilung auf den Facebook-Eintrag reagiert hat, gelten für das besagte Unternehmem aber die gleichen Regeln und Gesetze wie für andere Betriebe und Bürger auch. Demnach seien die Aktivitäten auf dem Gelände weder im Einklang mit dem Commodo- noch mit dem Abfallgesetz.  Zudem liege es zu 100 Prozent in der Grünzone, eine im Jahre 2009 ausgestellte Übergangsgenehmigung ist seit 17 Monaten nicht mehr gültig. Der Unternehmer ist laut Ministerium bereits 2018 im Zuge von Kontrollen auf die rechtliche Lage hingewiesen worden. Hinzu kommt, dass das dort gelagerte Bitumen als gefährliches Material betrachtet wird. Seit 2019 beschäftigt sich deshalb die Staatsanwaltschaft mit diesem Dossier.   

Konstruktive Vorschläge

Laut Umweltministerium habe der Betreiber 2009 eine auf zehn Jahre festgelegte Genehmigung erhalten die aber nur den Naturschutz abdeckt, nicht aber die restlichen genehmigungspflichtigen Aktivitäten. Dem Betreiber habe man zudem vorgeschlagen, zusammen mit der Gemeinde nach alternativen Lösungen zu suchen.   

Dem Umweltministerium zufolge arbeite man in solchen Fällen immer lösungsorientiert, der Unternehmer habe aber aber weder ein komplettes technisches Dossier eingereicht noch ein alternatives Gelände ins Spiel gebracht. Der Betreiber hätte zudem zusammen mit den Gemeindeverantwortlichen eine Lösung auf PAG-Ebene suchen können und sich um eine Umklassierung  eines alternativen Geländes bemühen können um es der bestehenden Aktivitätstzone anzugliedern. Auch dies sei aber bisher nicht geschehen.      

 

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