Das Wohl der Kinder im Auge
Wird ein Kind in seiner Familie misshandelt, muss zu seinem Wohle eine schnelle Lösung her. Ein Großteil des Jugendschutzes läuft in Luxemburg über den Service central d'assistance sociale (SCAS), dessen Mitarbeiter von der Staatsanwaltschaft oder dem Jugendrichter mit den Akten befasst werden.
In den vergangenen Jahren war der SCAS allerdings etwas in Verruf geraten, denn wer auf schnelles und effektives Handeln hoffte, wurde oft enttäuscht. Im Schnitt dauerte es 289 Tage – knapp zehn Monate –, bis eine Akte fertig bearbeitet war. In schwierigen Fällen war eine Frist von mehreren Jahren möglich, während in Notfällen immerhin noch drei Monate Wartezeit anstanden. Diese Situation wollten weder Justizminister Felix Braz, noch die Generalstaatsanwaltschaft länger dulden. Insbesondere Fälle, in denen sich Kinder in akuter Gefahr befanden, die Dossiers jedoch nicht voranschritten, setzten ihnen zu. Symptomatisch für die Situation war zudem, dass langjährige Mitarbeiter den SCAS verließen, weil sie ihrer Arbeit nicht mehr zufriedenstellend nachgehen konnten.
Schlussendlich entschied sich Felix Braz dazu, ein Audit durchführen zu lassen, dies gemeinsam mit Marie-Claude Boulanger, die zum 1. Mai 2016 die Leitung des SCAS übernahm. Ziel war es, die Arbeit sowohl quantitativ als auch qualitativ zu verbessern.
Kürzere Fristen, besserer Schutz
Seit Anfang 2017 wurden die ersten Maßnahmen umgesetzt. 18 neue Mitarbeiter – vier Psychologen und 14 Sozialarbeiter – wurden eingestellt, unter ihnen auch sechs Personen, die den SCAS zuvor verlassen hatten. Im Laufe dieses Jahres sollen acht weitere Mitarbeiter eingestellt werden.
Erste Erfolge wurden verzeichnet, wie die Verantwortlichen gestern erklärten. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für ein Dossier im Bereich Jugendschutz beträgt nur noch rund 25 Tage. Musste sich eine Person zuvor um 76 Akten kümmern, so wird sie nun nurnoch mit 36 betraut.
Die neue Aufteilung ermöglicht es den Mitarbeitern zudem, effektiver zu agieren. „Wir haben angefangen, die pädagogische Betreuung (Assistance éducative) aufzustocken. Denn wenn ein Jugendrichter eine solche Maßnahme anordnet, bedeutet dies, dass Gefahr für ein Kind besteht“, so Marie-Claude Boulanger.
Dass sich etwas getan hat, bestätigt auch die Generalstaatsanwaltschaft. „Die Akten werden schneller bearbeitet, in Notfällen gar innerhalb von ein paar Tagen. Demnach sind wir nun wieder in der Lage, einen effizienten und vernünftigen Jugendschutz zu gewähren“, erklärt Generalanwältin Simone Flammang.
Neben dem Jugendschutz kümmert sich der SCAS auch um das Umsetzen von Bewährungsauflagen, die Verurteilten zugesprochen wurden (Service de la probation), sowie um gesetzliche Schutzmaßnahmen und Vormundschaften (Service des tutelles). Schlussendlich ist der SCAS eine Anlaufstelle für Opfer von Straftaten, die psychologische und juristische Hilfe in Anspruch nehmen können (Service d'aide aux victimes). Auch diese Abteilungen wurden personell verstärkt.
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