Corona-Virus: eingeschränkte Besuche im Gefängnis
Corona-Virus: eingeschränkte Besuche im Gefängnis
(SH) - Viele Gefängnisinsassen sind nicht bei allerbester Gesundheit und zählen demnach zu jenem Teil der Bevölkerung, die durch das Corona-Virus besonders gefährdet sind. Zudem halten sich die Menschen auf engem Raum auf.
Derzeit gibt es in den Haftanstalten noch keine Infizierung. Die Gefängnisverwaltung ist darum bemüht, eine Ausbreitung weiter zu vermeiden. Deshalb soll es in den Haftanstalten zu möglichst wenigen Bewegungen kommen.
Vom kommenden Montag an werden die Besuche auf ein striktes Minimum beschränkt. Mehr als 25 Besucher pro Woche werden in Schrassig nicht mehr zugelassen, wobei pro Besuch maximal zwei Personen anwesend sein dürfen. Die Besucher müssen sich einer strengen Kontrolle unterziehen, bei der sie Gesundheitsfragen beantworten müssen und ihnen die Körpertemperatur gemessen wird. Besuche finden in abgesicherten Räumen statt, in denen die Besucher durch eine Glaswand von den Gefangenen getrennt sind.
Auch Anwälte dürfen nur noch eingeschränkt nach Schrassig. Alle Aktivitäten, für die externes Personal notwendig ist, werden nicht stattfinden. Auch Schulungen, die Arbeiten in den Ateliers und die Sporteinheiten fallen aus. Lediglich die Arbeit in der Wäscherei und der Küche sowie die Corvée-Arbeiten werden beibehalten. Zudem wird so weit wie möglich ein Umlegen von Gefangenen vermieden. Auch die Gefangenentransporte werden auf ein Minimum limitiert. Für Neuankömmlinge wurden Hygienemaßnahmen festgelegt. Personen, bei denen der Verdacht einer Infizierung besteht, kommen in einem abgesonderten Bereich unter.
Im halboffenen Vollzug in Givenich werden die Besuchszeiten ausgedehnt, um zu vermeiden, dass sich zu viele Personen auf einmal dort aufhalten. Schulungen werden derzeit nicht stattfinden.
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