Corona: Polizei verwarnt sechs Lokale in einer Woche
Corona: Polizei verwarnt sechs Lokale in einer Woche
Der Krisenzustand in Luxemburg wurde am 24. Juni aufgehoben. Nun wurde ein neuer juristischer Rahmen definiert, unter dem die Polizei weiterhin ihren Kampf gegen die Verbreitung des Corona-Virus fortführen kann. Demnach werden weiterhin landesweit Kontrollen von den Beamten durchgeführt, dies sowohl bei Privatpersonen als auch in Lokalen.
Täglich kontrollieren Polizisten Orte, an denen sich abends für gewöhnlich zahlreiche Menschen zum Trinken, Essen oder Plaudern verabreden. Bar-, Café- und Restaurantbesitzer werden daher strengstens unter die Lupe genommen. Es gilt, die vorgeschriebene Schließungszeit von 24 Uhr strengstens zu befolgen. Außerdem muss sich das Personal dieser Lokale stets an die Maskenpflicht halten. Auch müssen Gäste an Tischen sitzen, die in genügendem Abstand zueinander stehen. Der Service an der Bar ist für Gäste tabu.
Wie die Polizei am Freitag in einem Schreiben mitteilt, haben in den vergangenen sieben Tagen insgesamt sechs Lokale die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen nicht respektiert und mussten daraufhin geahndet werden. Das Nicht-Einhalten der Maßnahmen kann für die Betreiber der Lokale Strafen von bis zu 4.000 Euro mit sich bringen. Kommt es zu wiederholten Verstößen, verdoppelt sich das Bußgeld.
Beamte, die eine Straftat feststellen, müssen dies beim Betreiber des Lokals melden. Verweigert dieser den Verstoß rückgängig zu machen, respektive die genannte Strafe zu zahlen, kann der zuständige Minister eine Schließung des betreffenden Lokals beantragen.
145 Strafe für Privatpersonen
Neben den Gaststätten und Restaurants werden derzeit aber auch weiterhin Privatpersonen von den Polizeibeamten ins Visier genommen. So wird besonders darauf geachtet, dass das Tragen von Masken respektiert wird, an jenen Orten, an denen es als Pflicht gilt. Auch halten die Polizeibeamten Ausschau nach illegalen Menschenversammlungen - etwa bei privaten Grillpartys im Freien.
In diesem Sinne erinnert die Polizei noch einmal daran, dass im öffentlichen Transport sowie in Geschäften oder anderen Betrieben und Einrichtungen, die ein Publikum begrüßen, die Maskenpflicht gilt. Nur Kinder unter sechs Jahren dürfen an solchen Orten ohne Maske unterwegs sein. Wer sich nicht an diese Vorschriften hält, muss mit einer Geldbuße von 145 Euro rechnen.
Alle Infos zu den aktuell geltenden Covid-19-Vorschriften in Luxemburg, sind zu finden unter: www.police.lu
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