Concorde-Überfall: "Nichts damit zu tun"
(SH) - „Ich habe nichts damit zu tun“, erklärte Joël C. am Mittwoch vor den Richtern der Kriminalkammer. Sei er es gewesen, hätte er es zugegeben. Der 64-Jährige muss sich derzeit wegen eines Überfalls am 24. Juni 1997 im Einkaufszentrum City Concorde, bei dem ein Geldbote erschossen worden war, verantworten.
DNS-Spuren an drei Asservaten deuteten auf Joël C. als Mittäter hin. Dem Angeklagten nach sei es aber normal, dass seine Spuren gefunden worden waren. Der Pullover und die Jeans hätten ihm nämlich gehört und den falschen Bart hätte er anprobiert. Er hätte die Gegenstände allerdings bereits vor dem Überfall von 1997 in Luxemburg jenem Mann zukommen lassen, den er bereits als einen der Täter bezeichnet hatte – allerdings erst nachdem dieser Mann 2003 bei einem Motorradunfall ums Leben gekommen war.
Handel mit Perücken
Weiter erklärte Joël C., er hätte dem Mann auch Perücken verkauft. Das sei eine legale Aktivität gewesen und er habe über den Haarschmuck verfügt, da er zu dem Zeitpunkt im Kinomilieu gearbeitet hätte. Er, Joël C., habe dies getan in der Hoffnung, etwas Geld abzubekommen. Er hätte den Mann dann aber erst Jahre später wieder gesehen.
Der Angeklagte gab zu, mehrmals gegen das Gesetz verstoßen zu haben. Dies sei immer dann der Fall gewesen, wenn er keinen festen Wohnsitz gehabt hätte. So hätte er auch nach einer vorzeitigen Entlassung aus der Haft einen Überfall begangen. "Ich hatte keine Arbeit und kein Geld." Er würde aber nicht kleinen Leuten das wenig Geld nehmen, das diese besitzen. Das sei nicht seine Art.
Dass er 2001 einem weiteren Komplizen, mit dem er mindestens einen Raubüberfall begangen hatte, während einer Prozessunterbrechung in Frankreich etwas von der Tat in Luxemburg erzählt haben soll, stritt Joël C. ab. Er habe lediglich gesagt, dass ein Mann, der eine Perücke bei ihm bezogen hätte, bei einem Überfall einen Geldboten erschossen hatte. „Ich habe nie über Luxemburg gesprochen. Nur in Belgien“, so der 64-Jährige.
Maître Philippe Penning, Anwalt des Angeklagten, hatte am Mittwoch zu Beginn der Verhandlung gefordert, dass eben dieser ehemalige Komplize dem Prozess per Video zugeschaltet werden solle. Der Mann, der 2017 mehrmals von den Ermittlern vernommen worden war, hätte eigentlich in Luxemburg als Zeuge aussagen sollen, er hatte allerdings erklärt, aus medizinischen und finanziellen Gründen nicht an der Verhandlung teilnehmen zu können. Die Richter lehnten die Anfrage ab.
Familie will Schadenersatz
Auch einer Überprüfung, unter welchen Bedingungen Joël C. im Februar 1997 aus dem Gefängnis von Caen entlassen worden war, stimmten sie nicht zu. Der Angeklagte meinte, er sei damals dem Grand banditisme zugeordnet worden, habe arbeiten müssen und sei fast tagtäglich kontrolliert worden. Ein Kontrollanruf über einen Festnetzanschluss fernab von Luxemburg am Tag der Tat hätte ihm als Alibi dienen können.
Als Nebenkläger forderten die Schwester des verstorbenen Geldboten, sein Sohn sowie seine Mutter Schadenersatz im Wert von insgesamt 130.000 Euro.
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