Concorde-Überfall: Ein Mord für ein Motorrad
„Pas mal“, meinte die Vorsitzende Richterin am Freitagmorgen im Prozess um den Überfall im Einkaufszentrum City Concorde im Jahr 1997, nachdem der leitende Ermittler am Freitagmorgen ausführte, dass der Angeklagte in seinem Leben bereits zu Haftstrafen von insgesamt 67 Jahren verurteilt wurde.
Dabei ist Joël C. gerademal 64 Jahre alt. Verbüßt hat er inzwischen übrigens lediglich 32 Jahre. Wie die Richterin hervorhob, ein Zeichen dafür, dass ihm bereits oft Güte gewährt wurde.
Zu seinen zahlreichen Verurteilungen wegen bewaffneter Raubüberfälle gehörte, wie der Ermittler im Zeugenstand ausführte, auch eine aus dem Jahr 1998. Diese betrifft zwei Überfälle auf Supermärkte im Südosten Frankreichs im September und im Dezember 1997 – also kurz nach dem blutigen Überfall in Helfenterbrück, bei dem einer der drei Täter einen Geldboten erschoss.
Parallelen zu Helfenterbrück
Interessant ist dabei nicht nur die Zeitnähe, sondern dass die Überfälle bedeutende Parallelen zu jenem in Luxemburg aufweisen, etwa beim Vorgehen der Täter, bei der Bewaffnung sowie der Verkleidung mit Perrücken und falschen Bärten. Dazu kommt auch, dass der Mittäter perfekt zur Beschreibung des zweiten Mannes beim Überfall in der City Concorde passt.
Allerdings ist die Spur eine Sackgasse, denn die DNS des Verdächtigen passt nicht zu jenen, die auf den in Belgien gefundenen Tatwerkzeugen sichergestellt wurden und die noch niemandem zugeordnet werden konnten.
Das Verhör dieses Verdächtigen belastet den Angeklagten dennoch schwer. Denn der Mann erinnert sich, dass Joël C. Freunde in Luxemburg gehabt habe und 1997 nach Luxemburg gekommen sei, um Geld für ein neues Motorrad zu besorgen. Zudem gibt er zu Protokoll, dass Joël C., der bei allen Überfällen immer das Sagen gehabt habe, danach sehr wütend mit jemandem gewesen sei, weil etwas bei dem Überfall schief gelaufen sei.
Perrücken für Freunde im Milieu
Ansonsten befasste sich der Ermittler am Freitag ausführlich mit den Bemühungen der Kriminalpolizei, die teilweise sehr vagen Aussagen, die der Angeklagte im Jahr 2015 vor dem Untersuchungsrichter machte, zu überprüfen. So etwa dazu, dass Joël C. angab, dutzende Perrücken für Freunde aus dem kriminellen Milieu gekauft zu haben, da er durch seinen fiktiven Job im Filmgeschäft über die richtigen Kontakte verfügt habe.
Der Ermittler ging auch auf die Recherchen zu der Person ein, die Joël als den Todesschützen von Helfenterbrück benannte, die aber bereits 2003 tödlich verunglückte – übrigens mit dem Motorrad des Angeklagten.
Diesem habe Joël C. eigenen Aussagen zufolge auch einen Rucksack mit Gegenständen gegeben, die, wie der Prozessverlauf diese Woche zeigt, im Verfahren eine entscheidende Rolle spielen: die Jeanshose, der Pullover und der falsche Bart, die beim Überfall benutzt wurden und an denen DNS-Spuren von Joël C. gesichert wurden.
Der Prozess wird am Dienstag mit der Anhörung von drei Augenzeugen des Überfalls vom 24. Juni 1997 fortgesetzt, bevor dann der Ermittler wieder das Wort hat.
