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Concorde-Überfall: Ein falscher Bart, ein Uni-Pullover und eine Jeanshose
Faserspuren aus dem Fluchtwagen passen zu Kleidungsstücken mit DNS-Anhaftungen des Angeklagten.

Concorde-Überfall: Ein falscher Bart, ein Uni-Pullover und eine Jeanshose

Foto: Lé Sibenaler / LW-Archiv
Faserspuren aus dem Fluchtwagen passen zu Kleidungsstücken mit DNS-Anhaftungen des Angeklagten.
Lokales 2 Min. 22.11.2018

Concorde-Überfall: Ein falscher Bart, ein Uni-Pullover und eine Jeanshose

Steve REMESCH
Steve REMESCH
Nach der Waffenkunde zum Prozessauftakt folgte am Donnerstag im Verfahren um den tödlichen Überfall im Einkaufszentrum City Concorde im Jahr 1997 eine Lehrstunde in Sachen DNS-Forensik. Und die gab deutliche Hinweise, in welche Richtung der Prozess sich weiterentwickelt.

Bereits die Personenbeschreibung hatte angedeutet: Der Angeklagte wird verdächtigt, der Täter mit der polizeilichen Bezeichnung „T1“ zu sein: Der große, schlanke Mann, der laut Zeugen den Geldboten am 24. Juni 1997 im Einkaufszentrum City Concorde mit dem Kolben seiner Waffe niederschlug.

Jener Mann, der, als er merkte, dass der Geldbote nach dem Raub die Verfolgung aufgenommen hatte, in dessen Richtung feuerte, ihn aber verfehlte – die Kugel schlug in der Drehtür des Geschäfts ein. Er gilt auch als jener Mann, der dann auf den Beifahrersitz des Fluchtwagens stieg, sich eine Rangelei mit dem Geldboten lieferte und dabei einen zweiten Schuss abfeuerte. Die Kugel prallte am Boden ab.

Mutmaßlicher „T1“ belastet toten „T3“

Die anschließenden tödlichen Schüsse durch die Heckscheibe, so wird angenommen, stammen indes von „T2“, einem kleineren Mann auf der Rückbank. Joël C., der bislang einzige Angeklagte in dem Fall, sagte hingegen der Polizei, er habe von einem inzwischen verstorbenen Bekannten erfahren, dass dieser „T3“ gewesen sei, der Fluchtfahrer und Todesschütze. Dass der Fahrer die Schüsse abgegeben haben soll, gilt allerdings aufgrund der Sachlage als unwahrscheinlich.


Beim Überfall im Einkaufszentrum City Concorde am 24. Juni 1997 wurde der Geldbote Yvan Lecomte erschossen.
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Im Fluchtwagen sicherten Kriminalbeamte 1997 Textilspuren – unter anderem jene von einem blauen Pullover. Diese sind, wie sich zeigte, identisch mit Fasern eines Pullovers mit der Aufschrift Université Paris-Sorbonne, der mit anderen Tatgegenständen in Belgien aufgefunden wurde. Und hier kommt erneut Joël C. ins Spiel.

Auf den Asservaten, genauer dem Pullover, einer Jeanshose und einem falschen Bart, wurden elf Jahre nach der Tat DNS-Spuren gesichert, die dem Angeklagten zugeordnet werden. Damit befassten sich am Donnerstag im Prozess eine Mitarbeiterin der Police scientifique sowie zwei DNS-Experten.


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Deren Aussagen wurden zu einer regelrechten Lehrstunde über DNS-Forensik. Behandelt wurden dabei Detailfragen dazu, mit welchen unterschiedlichen Methoden DNS-Spuren gesichert werden, wo die Grenzen liegen, wann Mischspuren zustande kommen oder, wo es für Forensiker am interessantesten ist, nach Spuren zu suchen. Aber auch Fragen dazu, wie DNS-Spuren überhaupt hinterlassen werden, welche Spuren wann auswertbar sind und wie sich diese aufgrund der Witterungs- und Lagerungsverhältnisse verändern, wurden behandelt.

Einblick in den eigenen Modus Operandi

Dabei wurde insbesondere die Bedeutung des falschen Barts hervorgehoben – ein Punkt, der den Angeklagten offensichtlich etwas nervös machte. So brachte er in einer Frage an die Expertin auch seinen eigenen Erfahrungsschatz ein – und offenbarte somit eigentlich, dass Perücken zu seinem Modus Operandi gehören: Er erklärte, er habe bei einem Raub im Jahr 2003 eine Perücke getragen und diese später an einen Komplizen weitergegeben. Als der andere dann auf frischer Tat erwischt wurde, sei dann aber nur seine eigene DNS gefunden worden und nicht jene des Komplizen.


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Hier schaffte die Expertin schnell Klarheit und bekräftigte dabei auch die Beweislast des Bartimitats. Bei Textilien oder auch Perücken würden die Trageumstände eine Rolle spielen. Der Bart hingegen werde direkt auf die Haut geklebt. Es sei deswegen sehr wahrscheinlich, dass die Genspuren am Klebestreifen vom letzten Träger stammen würden.


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Dies ist insoweit von Bedeutung, dass sich im Prozessverlauf andeutet, dass die Verteidigungsstrategie von Joël C. darauf hinausläuft, dass er Kleider und den Bart an den verstorbenen, angeblichen Fluchtfahrer weitergegeben haben will.

Mehr Klarheit dazu wird es voraussichtlich am Freitag bei der Fortsetzung der Ausführungen des leitenden Kriminalermittlers geben.


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