Code de la Route bleibt französisch
Code de la Route bleibt französisch
(str) - Von 9.139 Kandidaten haben in diesem Jahr bereits 7.992 den theoretischen Teil der Führerscheinprüfung bestanden. Das entspricht einer Erfolgsquote von 87,4 Prozent. Für Mobilitätsminister François Bausch (Déi Gréng) ist dies ein klares Zeichen dafür, dass die Sprachbarriere kein Hindernis zum Erhalt des Führerscheins ist.
Die LSAP-Abgeordnete Cécile Hemmen hatte die Frage nach mehrsprachigen Übersetzungen des Verkehrsgesetzes aufgeworfen, weil dieses ausschließlich in Französisch vorliege, die theoretischen Prüfungen aber auch in Luxemburgisch, Deutsch, Portugiesisch und Englisch absolviert werden könnten.
Bausch: „Keine Inkohärenz“
François Bausch sieht hierbei jedoch keine Inkohärenz. In Luxemburg seien alle Gesetzestexte in Französisch verfasst und die Beschilderungen im Verkehr auf Französisch oder Deutsch. Daher sei eine grundlegende Kenntnis dieser Sprachen ohnehin erforderlich, um die Vorschriften auch tatsächlich zu verstehen.
Darüber hinaus werde der Lernstoff wie im Gesetz vorgesehen, in den Fahrschulen vermittelt. Den Fahrlehrern stehe, die Wahl der Sprache zu, in der sie diese Kenntnisse vermitteln – entweder den Bedürfnissen der Lehrkraft oder jenen der Kundschaft entsprechend.
Breite Palette an Möglichkeiten
Darüber hinaus, sei auch der von der Sécurité routière herausgegebene Code de la Route populaire , der das Verkehrsgesetz gekürzt auf verständliche Weise erklärt, in Deutsch und Französisch erhältlich. Das sei aber lediglich ein Hilfsmittel, das jedoch nicht als gesetzliche Grundlage und ohne Verantwortung der Regierung veröffentlicht werde.
Um der Mehrsprachigkeit in der Luxemburger Gesellschaft Rechnung zu tragen, habe man tatsächlich die Möglichkeit geschaffen, das Theorieexamen in Luxemburgisch, Französisch, Deutsch, Portugiesisch und Englisch zu absolvieren. Das benutzte Computerprogramm erlaube es sogar, während der Prüfung die Sprache zu wechseln. Wem es dennoch unmöglich sei, das Examen in einer der vorgegebenen Sprachen abzulegen, der könne einen vereidigten Übersetzer hinzuziehen.
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