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Chippen von Katzen ist obligatorisch
Lokales 4 Min. 08.02.2019 Aus unserem online-Archiv

Chippen von Katzen ist obligatorisch

Chippen von Katzen ist obligatorisch

Foto: Guy Jallay
Lokales 4 Min. 08.02.2019 Aus unserem online-Archiv

Chippen von Katzen ist obligatorisch

Rosa CLEMENTE
Rosa CLEMENTE
Katzen gehören in vielen Haushalten zur Familie. Verschwindet ein Tier plötzlich spurlos, gestaltet sich die Suche nach ihm oft schwierig. Was viele Tierhalter noch nicht wissen: In Luxemburg ist seit Dezember gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Hauskatzen gechippt werden müssen.

Ob zahme Schmusekätzchen oder Stubentiger, die meisten dieser Vierbeiner lieben es, draußen auf Entdeckungsreise zu gehen – am liebsten in Nachbars Garten. „War eine Hauskatze auch nur einmal draußen, wird sie das immer wieder wollen. Beim Herumstreunen und Mäusejagen fühlen sie sich frei“, sagt Liliane Ferron, Vizepräsidentin der Luxemburger Tierschutzliga und freiwillige Mitarbeiterin des Tierheims in Gasperich.

Liliane Ferron ist Vize-Präsidentin der Luxemburger Tierschutzliga und arbeitet als freiwillige Mitarbeiterin im Tierasyl in Gasperich. Dort werden derzeit circa 40 Katzen
und 80 Hunde betreut. Allein im Jahr 
2016 wurden im Asyl insgesamt 473 Katzen aufgenommen.
Liliane Ferron ist Vize-Präsidentin der Luxemburger Tierschutzliga und arbeitet als freiwillige Mitarbeiterin im Tierasyl in Gasperich. Dort werden derzeit circa 40 Katzen
und 80 Hunde betreut. Allein im Jahr 
2016 wurden im Asyl insgesamt 473 Katzen aufgenommen.
Foto: Guy Jallay

Leider kommt es immer wieder vor, dass Katzen nicht mehr nach Hause zurückfinden und dann beispielsweise von Fremden aufgenommen werden. Diese geben die Tiere meistens in einem Asyl ab. „Dann ist es entscheidend, dass die Katze mit einem Mikrochip gekennzeichnet ist, damit der Besitzer gefunden werden kann“, fährt die Tierschützerin fort.

Neue Regelungen

Seit Dezember gilt in Luxemburg: Jeder Hauskatze muss bereits in den ersten Lebensmonaten – frühestens acht Wochen nach der Geburt – ein Identifikationschip implantiert werden. Der Eingriff wird in der Regel von einem Tierarzt durchgeführt, der reiskorngroße Chip wird in der Regel in die Haut zwischen Kopf und Schulterblatt des Tieres eingepflanzt.

Guy Jallay

Jeder Mikrochip enthält eine zwölfstellige Codenummer, die mit einem bestimmten Scannergerät ausgelesen werden kann. Sie ist der Schlüssel, der Zugang zu den Daten der Katze und des jeweiligen Besitzers verschafft. Unter Daten versteht man beispielsweise den Namen, das Alter, das Geschlecht und die Farbe des Tieres sowie den Namen, die Adresse und die Telefonnummer des Besitzers.

Anders als bei der Codenummer sind die persönlichen Informationen über das Tier und dessen Halter nicht mit dem Scanner auslesbar. Da das Großherzogtum mit Belgien zusammenarbeitet, werden die jeweiligen Chipinformationen aus Luxemburg in einer gesicherten Datenbank in Brüssel gespeichert.


Für beide gilt künftig: Chip ist Pflicht.
Gechipped und eingetragen
Hunde und demnächst auch Katzen müssen mit einem Chip markiert und identifizierbar sein. Wer aber ist für das Eintragen zuständig?

Zu betonen ist auch, dass solche Mikrochips keine Geolokalisation senden, das heißt, dass alleine die Einpflanzung eines solchen Chips nicht ausreicht, um im Falle eines Verschwindens das Tier zu orten. Die Registrierung der Katze, also das Freigeben der Informationen für die Datenbank, ist entscheidend für einen Identifikationsprozess.

In Luxemburg kann das Chippen inklusive Registrierung zwischen 50 und 100 Euro kosten. Die Tarife variieren je nach Tierpraxis. Besonderheit beim Chip ist auch, dass manche Katzenklappen die Codenummer des Tieres auslesen können und somit nur der eigenen Hauskatze Zutritt zum Haus verschaffen wird.

Die aktuelle Regelung sieht auch vor, dass Freigängerkatzen sterilisiert beziehungsweise kastriert werden müssen. Der Eingriff findet frühestens sechs Monate nach der Geburt des Tieres statt. Die Kosten dafür werden vom Tierhalter getragen. In Luxemburg kostet eine Kastration rund 100 Euro; für eine Sterilisation muss man zwischen 150 Euro und 300 Euro zahlen.

Besondere Fälle

Eine Ausnahme macht das Gesetz für Katzen, die auf einem Bauernhof leben. Diese Vierbeiner müssen weder sterilisiert noch gechippt werden. „Die Logik, die dahinter stecken soll, verstehe ich nicht, denn auch diese frei laufenden Katzen haben einen Besitzer, den Bauern. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie zweimal im Jahr Nachwuchs bekommen, ist auf dem Bauernhof sehr groß. Und die Überlebenschancen der Kätzchen sind nicht immer die Besten“, beklagt Liliane Ferron und fordert, dass auch diese Vierbeiner sterilisiert oder kastriert werden müssten.


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