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Bürgermeisterin: „Situation nicht mehr hinnehmbar“
Lokales 23.11.2015 Aus unserem online-Archiv
Aufdringliche Bettler in Luxemburg-Stadt

Bürgermeisterin: „Situation nicht mehr hinnehmbar“

Wichtig sei, dass zwischen „mendicité par nécessité“ und organisierter Bettelei bzw. Bettelei mit Belästigung unterschieden wird.
Aufdringliche Bettler in Luxemburg-Stadt

Bürgermeisterin: „Situation nicht mehr hinnehmbar“

Wichtig sei, dass zwischen „mendicité par nécessité“ und organisierter Bettelei bzw. Bettelei mit Belästigung unterschieden wird.
Symbolbild: Shutterstock
Lokales 23.11.2015 Aus unserem online-Archiv
Aufdringliche Bettler in Luxemburg-Stadt

Bürgermeisterin: „Situation nicht mehr hinnehmbar“

Aufdringliche Bettler machen den Verantwortlichen der Stadt Luxemburg weiterhin zu schaffen. Durch die Aufnahme von zwei neuen Texten ins Polizeireglement der Hauptstadt soll nun zumindest „ein Zeichen“ gesetzt werden.

(DL) - Das Problem der Bettelei bleibt aktuell in Luxemburg-Stadt. So gab es in der Gemeinderatssitzung am Montag eine längere Diskussion über das Thema. Laut Bürgermeisterin Lydie Polfer könne man die Situation, wie sie sich heute darstellt, nicht mehr hinnehmen.

Gemeint sei nicht die „mendicité par nécessité“, sondern die organisierte Bettelei und „mendicité harcelante“ bei welcher Passanten belästigt werden. Besonders schlimm sei die Lage beim Lebensmittelgeschäft Alima.

3.000 "procès verbaux" ausgestellt - alle klassiert

Zwar ist organisierte Bettelei laut Gesetz verboten. Für die Polizei ist es jedoch äußerst schwierig, ein solches Vorgehen zu beweisen, bzw. dagegen vorzugehen. Laut der Bürgermeisterin berichtete die Polizei gegenüber der zuständigen Kommission, dass seit 2009 rund 3.000 "procès verbaux" in diesem Zusammenhang ausgestellt worden seien – die jedoch letztendlich allesamt klassiert wurden.

Der Grund: Oftmals haben die Beschuldigten keinen Wohnsitz in Luxemburg, sodass sie nicht strafrechtlich belangt werden können.

Passanten belästigen verboten

Um dem Problem entgegenzuwirken, soll das „règlement général de police de la Ville“ nun auf Initiative von Rat Mathis Prost (DP) um folgende Texte ergänzt werden:

„Sur le territoire de la ville de Luxembourg, toute forme de mendicité organisée ou en bande est interdite. La mendicité est interdite aux mineurs ainsi qu'aux majeurs accompagnés de mineurs qui pratiquent ou ne pratiquent pas la mendicité.“ (Artikel 51).

„Il est interdit d'importuner ou d'harceler les passants, automobilistes ou autres conducteurs, de sonner aux portes pour importuner les habitants et d'entraver les entrées d'immeubles et d'édifices publics ou privés, les entrées de commerces et les passages.“ (Artikel 52).

Mit dieser Maßnahme wolle man "ein Zeichen setzen", wenngleich daran erinnert wurde, dass es die Polizei und die Justiz sind, die letztendlich eingreifen müssen – und nicht die Gemeinde.

"Etwas tun, um etwas zu tun"

Wie Rat Maurice Bauer erklärte, fordert die CSV zusätzlich zu den neuen Texten eine Sensibilisierungskampagne, und, dass die Gemeinde bei den staatlichen Behörden interveniert.

Rat Tom Krieps (LSAP) kritisierte, dass die Maßnahmen in der Praxis nicht umsetzbar seien und man „etwas tut, um etwas zu tun“. Joël Delvaux (Déi Lénk) sah das ähnlich und stimmte als einziger gegen die neuen Texte.

Alle anderen Ratsmitglieder sprachen sich letzten Endes dafür aus.


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