Bommeleeër-Prozess: Verdachtsmomente ohne Beweise
Bommeleeër-Prozess: Verdachtsmomente ohne Beweise
(mth) - Die Wiederaufnahme des Bommeleeër-Prozesses nach den Osterferien begann gestern mit der Gegenüberstellung zwischen Ex-Armeeminister Marc Fischbach und Generalstaatsanwalt Robert Biever. Wie bereits im Vorfeld zu erwarten war, trug die Konfrontation der beiden Zeugen kaum neues zum Hintergrund der Affäre bei – Biever gab lediglich Präzisionen zu seiner Aussage, er vermute dass „hoch gestellte Persönlichkeiten“ mehr über die Attentate wüssten, als sie zugeben würden.
Das aus der Gegenüberstellung zwischen Biever und Fischbach, die auf Antrag der Verteidigung stattfand, kaum neue Erkenntnisse hervorgehen würden, war zu erwarten. Robert Biever hatte bekanntlich am 12. März vergangenen Jahres im Bommeleeër-Prozess vor Gericht erklärt, er „sei überzeugt davon, dass es Personen gebe, die hohe Ämter bekleiden und genau wissen, wer was getan hat“. Eine auf den ersten Blick zwar spektakuläre Aussage, hinter der sich aber im Endeffekt nicht mehr verbarg, als gesunder Menschenverstand und Schlussfolgerungen, die jeder halbwegs intelligente Beobachter aufgrund der Faktenlage in der Bommeleeër-Affäre zwangsläufig ziehen muss: dass es neben den Attentätern wohl einflussreiche Personen gegeben haben muss, die über Jahrzehnte die Ermittlungen gebremst, wenn nicht gar torpediert haben. Denn anders ist die Vielzahl an Fahndungs- und Ermittlungspannen, die zum Teil absurd anmuten, nicht zu erklären.
Biever selbst war bereits am 1. Mai 2013 in einem Interview mit dem „Luxemburger Wort“ kurz auf seine Aussage vor Gericht eingegangen. Es handele sich dabei um seine „persönliche Überzeugung“, so der Generalstaatsanwalt gehandelt, bei der ihm jedoch „keine konkreten Namen in den Sinn kämen“. Es „gebe jedoch viele Hinweise, Verschachtelungen und Vorkommnisse, die man sich nicht anders erklären könne, als dass es Menschen gibt, die genau wissen, wer noch hinter den Anschlägen steckt“.
Biever ging gestern stärker ins Detail, was seine Aussage betraf und stellte gleich zu Anfang erneut klar, mit seiner Einschätzung weder einen bestimmten Berufszweig, noch bestimmte Personen ins Auge gefasst zu haben. Es handele sich lediglich um eine Schlussfolgerung, die er persönlich nach der erneuten Aufnahme der Ermittlungen gefällt habe. Die Grundlage dafür lieferten bestimmte Fakten in der Ermittlungsakte, die eben jene Deduktionen zuließen, die er vor Gericht geäußert habe, so Biever - also in der Hauptsache Ermittlungspannen, seltsame "Zufälle" und Abläufe, die auf den ersten Blick nicht erklärbar seien. Als Beispiele nannte er die fehlgeschlagene Observierung von Ben Geiben oder die Reaktion der Sicherheitskräfte nach dem Anschlag während dem EU-Gipfel auf dem Kirchberg. In beiden Fällen sei es völlig unverständlich, warum das Verhalten von Jos Steil von den damaligen Ermittlern nicht hinterfragt worden sei.
Marc Fischbach drückt sein Unverständnis dafür aus, dass Biever eine solche Aussage im Raum stehen habe lassen. In einem derart wichtigen Prozess sei ihm unverständlich, wie man eine Andeutung machen könne, ohne genau zu sagen, was damit gemeint sei. Das Gericht teilt die Ansicht Bievers: dessen Aussage beziehe sich auf den Werdegang der Ermittlungen und die besonderen Umstände der Attentatsserie sowie der Folgen. Einen Schluss auf eine bestimmte Person oder Personengruppe sei nicht möglich gewesen.
Dauerbrenner Stay Behind
Nach der Gegenüberstellung begann gestern Joël Scheuer von der Kriminalpolizei, vor Gericht die Erkenntnisse der Ermittler zum Themenkomplex "Stay Behind" darzulegen - ein Thema das bekanntlich für die Verteidigung eine tragende Rolle spielt, da dort von einer Urheberschaft aus Armee- und Geheimdienstkreisen ausgegangen wird. Scheuers Aussage wird am Mittwoch weitergeführt.
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