Bodycams kommen mit strengen Regeln für Polizisten
Bodycams kommen mit strengen Regeln für Polizisten
Die Bodycams werden kommen. Sie werden sichtbar getragen. Für jeden Polizisten in Uniform werden sie Pflicht. Sie können überall eingesetzt werden. Die Kameras befinden sich ständig im Aufnahmemodus. Sequenzen von 30 Sekunden werden immer wieder überspielt.
Bis ein Beamter den Aufnahmeknopf drückt. Dann werden die Bilder aufgezeichnet und gespeichert – inklusive der 30 Sekunden vor dem Start. Der jeweilige Beamte entscheidet selbst, wenn er den Aufnahmeknopf drückt. Wenn der Einsatz es zulässt, informiert er den Bürger über die Aufzeichnung. Ansonsten wird der Beginn durch einen Piepton und ein Leuchtsignal markiert.
Das hatte das „Luxemburger Wort“ bereits am 21. Mai berichtet. Am Dienstag haben der Minister für Innere Sicherheit Henri Kox (Déi Gréng) und Polizeizentraldirektor für Strategie und Performance, Alain Engelhart, das entsprechende Gesetzesprojekt, das am vergangenen Freitag auf den Instanzenweg geschickt wurde, der Öffentlichkeit vorgestellt.
Übergeordnetes Ziel sei es, gewaltsamer Eskalation vorzubeugen, betonte Kox, bevor er mehrfach unterstrich, wie wichtig die Ausbildung der Beamten für die Benutzung des neuen Einsatzmittels sei.
Zugriff auf das Bildmaterial hat zunächst der Beamte, der den Aufnahmeknopf drückt. Er kann die Bilder in einer speziellen Software bearbeiten, schneiden und kopieren – etwa beim Verfassen seines Einsatzberichts oder als Teil eines Strafverfahrens. Allerdings: Die Rohdatei bleibt verschlüsselt und als Ganzes auf den Polizeiservern gespeichert. Der Beamte kann diese weder löschen noch verändern. Prinzipiell wird die Datei nach 28 Tagen gelöscht, es sei denn sie ist Gegenstand eines Strafverfahrens.
Zudem kann das Material mit der Zustimmung des aufnehmenden Beamten auch in anonymisierter Form zu Ausbildungszwecken oder zur Analyse von polizeilichen Großeinsätzen genutzt werden – für zehn Jahre. Andere Mitglieder der Polizei erhalten nur mit der Genehmigung des Polizeigeneraldirektors Zugang zum Video. Diese muss begründet sein, jeder Zugriff lückenlos nachvollziehbar.
Technische Anforderungen an die Geräte
Die Anschaffung der Kameras erfolgt erst, wenn das Gesetz in Kraft tritt. Man habe zwar die verfügbaren Geräte bereits genauestens analysiert, eine Entscheidung für einen bestimmten Gerätetyp gebe es aber noch nicht, bestätigt Alain Engelhart auf LW-Nachfrage.
„Die Priorität liegt dabei, wie lange die Kameras funktionieren“, führt Engelhart aus. „Und auch, wie lange sie benötigen, um wieder voll aufgeladen zu sein. Die Bildqualität ist heute eine andere als vor fünf Jahren – wichtig ist auch, wie gut die Aufnahmen im Dunkeln werden und welches Sichtfeld die Cams abdecken.“
Diese technischen Anforderungen würden sich vor der Marktausschreibung im Lastenheft wiederfinden. Das Budget liegt bei sechs Millionen Euro, auf mehrere Jahre verteilt – wohl wissend, dass auch die Lebenszeit von hochtechnischem Gerät begrenzt ist. Nach zwei Jahren soll der Einsatz der Bodycams in einer Studie analysiert und das Gesetz gegebenenfalls angepasst werden. Derzeit zähle man auf Erfahrungswerte aus Namur und dem Saarland.
Mit technischen Möglichkeiten, wie einem automatisiertem Aufnahmebeginn, sobald ein Polizist seine Dienstwaffe zieht, oder einer synchronisierter Aufnahme aller Kameras im direkten Umfeld, sobald ein Beamter eine Aufzeichnung startet, wird sich derzeit gedanklich befasst. Ob sie später auch vorgesehen sein werden, ist noch nicht entschieden.
Klar ist aber, die Kameras werden zunächst nur uniformierten Beamten vorbehalten sein. Ein Einsatz für Kriminalermittler ist vom Gesetzesprojekt her möglich, bislang aber nicht vorgesehen. Sicher ist: Bis die ersten Beamten mit Bodycam in den Einsatz gehen, wird es noch dauern.
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