Blinklichter an Fahrrädern bleiben erlaubt
Blinklichter an Fahrrädern bleiben erlaubt
(str) - Nachdem am Freitag in einer Pressekonferenz bekannt worden war, dass Blinklichter an Fahrrädern seit dem 1. Januar nicht mehr erlaubt sind, ist das Mobilitätsministerium am Montagabend zurückgerudert.
Entgegen dem, was bei der Pressekonferenz erklärt wurde, dürfen Fahrräder nun doch zusätzlich zu dem im Code de la Route vorgegebenen durchgehend leuchtenden weißen Frontscheinwerfer und roten Rücklicht auch mit einem blinkenden Rücklicht ausgestattet sein.
Dabei macht es keinen Unterschied, ob dieses Blinklicht am Fahrrad selbst, an der Kleidung oder an einem Helm befestigt wird.
Das schreibt das Mobilitätsministerium in einer kurzen Pressemitteilung.
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