Bezirksgericht Luxemburg: Missbrauch der eigenen Kinder: zwölf Jahre Haft gefordert
Bezirksgericht Luxemburg: Missbrauch der eigenen Kinder: zwölf Jahre Haft gefordert
(mth) - Dem Angeklagten, einem heute 45-jährigen Mann aus Sandweiler, wird vorgeworfen, jahrelang seine eigene Tochter sowie seinen Sohn sexuell misshandelt zu haben. Im Zusammenhang mit seiner Tochter wird ihm zudem Vergewaltigung vorgeworfen – also laut Gesetz sexueller Missbrauch mit Penetration. Der Fall war im Oktober 2010 aufgeflogen, nachdem die damals neunjährige Tochter sich der Mutter sowie ihren Großeltern anvertraut hatte.
Der Angeklagte legte gegenüber den Ermittlern und dem Untersuchungsrichter ein Teilgeständnis ab, und ging dabei zum Teil weiter, als während der ersten Sitzung am Mittwoch. Er bestritt den Vorwurf der Vergewaltigung kategorisch und gab lediglich zu, seine Tochter im Schambereich berührt zu haben – dies sei allerdings nur zwei Mal vorgekommen und „ein ungewollter Akt“ gewesen. Die stellvertretende Staatsanwältin war am Donnerstag anderer Meinung: Die Ermittlungen und die Zeugenanhörungen sowie die psychologischen Gutachten der Opfer würden die Vorwürfe zweifelsfrei belegen. Entgegen der Darstellung des Angeklagten sei festgestellt worden, dass der Missbrauch systematisch gewesen sei und sich über Jahre erstreckt habe. Als erschwerender Umstand müsse die Tatsache gelten, dass die beiden Opfer regelrecht konditioniert worden seien und lange Zeit kaum ein Bewusstsein dafür gehabt hätten, dass ihnen Unrecht widerfahre.
Die Strafforderung der Staatsanwaltschaft lautet demnach auf zwölf Jahre Gefängnis, also drei Jahre unter der möglichen Höchststrafe von 15 Jahren.
Die Anwältin der beiden Kinder, die als Zivilparteien im Prozess eingebunden sind, forderte eine Entschädigungssumme von insgesamt 28 000 Euro vom Angeklagten, sowie die Übernahme der Verfahrenskosten in Höhe von 12 500 Euro.
Die Verteidigung dagegen forderte eine mildere Strafe, da die angegebenen Tatbestände aus ihrer Sicht nicht zweifelsfrei nachgewiesen seien.
Das Urteil soll am 25. Februar bekannt gegeben werden.
- Artikel zum Prozessbeginn am Mittwoch: "Aber Papa macht das auch"
