Betrugsaffäre Hesperingen: Sieben Jahre Haft für Hauptangeklagten
Betrugsaffäre Hesperingen: Sieben Jahre Haft für Hauptangeklagten
Sieben Jahre Haft für den Hauptangeklagten und fünf Jahre Haft für den Wegbegleiter: So lautet das Urteil in der Betrugsaffäre in der Gemeinde Hesperingen, das am Donnerstagnachmittag gesprochen wurde.
Die Haftstrafe ist für G. ist zur Hälfte zur Bewährung ausgesetzt. Bei F. sind es drei Jahre auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft für G. und fünfeinhalb für den Komplizen gefordert. Dazu kommt eine Geldstrafe von 50.000 Euro für G. und 30.000 Euro für seinen Wegbegleiter.
Fünf Millionen Euro wurden in etwa 20 Jahren veruntreut. Hauptbeschuldigter ist Claude G., Jean-Paul F. nahm ab etwa 2003 am Betrug teil, wie er im Verlauf des Prozesses aussagte. „Ich habe zugestimmt, ‚ganz domm bei engem Patt‘“, sagte F., der sein Verhalten folgendermaßen erklärte: „Ich bin leicht beeinflussbar und kann schlecht Nein sagen. Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft.“
Aufgeflogen war der Betrug im Juni 2019. Im Oktober desselben Jahres kamen G. und F. in Untersuchungshaft unter. Die beiden Männer sind in Zwischenzeit wieder frei, G. erst seit Anfang Februar dieses Jahres.
Für den dritten Angeklagten, einen Unternehmer aus Itzig, sprach die 16. Strafkammer des Bezirksgerichtes Luxemburg eine Haftstrafe von zwölf Monaten aus, die komplett zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dazu kommt eine Geldstrafe von 15.000 Euro. Hier hatte die Staatsanwaltschaft 18 Monate, die komplett zur Bewährung ausgesetzt werden können, gefordert.
Immobilien und Wertsachen beschlagnahmt
Die Angeklagten G. und F. müssen zudem Schadenersatz leisten. Für G. fallen 5.013.591,05 Millionen Euro gegenüber der Gemeinde und 216.004,78 Euro gegenüber dem Syndicat d'initiative von Hesperingen an, für F. 1.710.064,18 Millionen Euro gegenüber der Gemeinde. Das Gericht hat die definitive Beschlagnahme von Immobilien und Wertsachen angeordnet. Der Erlös wird in die Rückzahlung des Schadens einfließen.
Der Anwalt der Gemeinde Hesperingen zeigte sich mit dem Urteil zufrieden: „Es ist eine kriminelle Affäre. Es ist aber gut, dass festgehalten wurde, dass die Gemeinde keine Fehler gemacht hat.“
Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Alle Parteien können innerhalb von 40 Tagen Einspruch einlegen.
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