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Beschuldigung ja, Beweis nein...
Lokales 3 Min. 28.01.2013 Aus unserem online-Archiv

Beschuldigung ja, Beweis nein...

500 Flugzettel  wurden rund um Eschweiler verteilt.

Beschuldigung ja, Beweis nein...

500 Flugzettel  wurden rund um Eschweiler verteilt.
Foto: Christian Mohr
Lokales 3 Min. 28.01.2013 Aus unserem online-Archiv

Beschuldigung ja, Beweis nein...

Wegen öffentlicher Verleumdung und Beleidung durch die Verbreitung anonymer Flugzettel musste sich gestern vor dem Diekircher Bezirksgericht der bekannte Aktivist Pierre Peters verantworten.

(JL) - Wegen öffentlicher Verleumdung und Beleidung durch die Verbreitung anonymer Flugzettel musste sich gestern vor dem Diekircher Bezirksgericht der bekannte Aktivist Pierre Peters verantworten.

Ob nun als Verfasser oder aber als Ko-Autor bzw. Komplize, soll der Beschuldigte an der Veröffentlichung von Flugblättern mitgewirkt haben, die den Bürgermeister der Gemeinde Eschweiler und eine Notarin des Betrugs und der Bedrängung eines älteren Mannes bei der notariellen Aktierung eines privaten Grundstückshandels bezichtigt hatten. 

Ein Schreiben mit zahlreichen Beschuldigungen, aber offensichtlich auch ohne jeglichen Beweis... Die rund 500 Flugzettel, die in den Dörfern rund um Eschweiler verteilt worden waren, hatten Anfang 2010 denn auch für eine ordentlich brodelnde Gerüchteküche in der Region gesorgt und so manch diffamierenden Verdächtigungen Vorschub geleistet.

Grundstückshandel als Hintergrund

Laut der anonymen Verfasser sollte der Eschweiler Bürgermeister François Rossler im Rahmen eines privaten Grundstückskaufs gemeinsam mit der einbezogenen Notarin einen älteren Mann zur Unterzeichnung eines Verkaufsaktes gedrängt und diesen damit, hinsichtlich der zum Handel stehenden Ländereien wie des Preises, absichtlich über den Tisch gezogen haben.

Schwere Vorwürfe, gegen die sich sowohl der Bürgermeister als auch die Notarin in der Folge mit aller Macht zur Wehr setzten: Besagter Geländehandel sei in bewusstem Einverständnis aller Parteien vorgelesen und unterzeichnet worden.

Umstrittene Flugblätteraktionen

Aufgrund seiner umstrittenen Flugblätteraktionen bekannt, war der Aktivist Pierre Peters dann offenbar rasch ins Visier der Polizei geraten, ein Verdacht, der sich schließlich erhärtete, als die Polizei bei der Durchsuchung einer öfters vom Angeklagten kontaktierten Druckerei einschlägigen E-Mail-Verkehr zwecks Inauftraggabe, Bestätigung und Bezahlung des Flugzetteldrucks vorfand.

Der Beschuldigte bestritt gestern zwar vor Gericht, den Inhalt der Flugblätter selbst verfasst zu haben, hinter der Idee der ''öffentlichen Aufdeckung eines Betrugs'' stehe er aber weiterhin.

Keine persönliche Diffamierung

Er habe lediglich getan, was ihm sein Gewissen geflüstert habe, um ''der Öffentlichkeit darzulegen, wie ältere, gutmütige Menschen in diesem Lande über den Tisch gezogen werden können'', so Peters, der dennoch behauptete, zu keinem Zeitpunkt die persönliche Diffamierung anderer Personen beabsichtigt zu haben.

Der Inhalt des Flugzettels basiere auf den Aussagen des mutmaßlich geschädigten Grundstücksverkäufers selbst, dem er festen Glauben geschenkt und daher auch bei der Veröffentlichung seiner Behauptungen geholfen habe, so Peters.

Im Namen der Staatsanwaltschaft zeigte sich Pascal Probst gestern dagegen empört, wie sorg- und schamlos der Angeklagte, ob nun als Verfasser oder Ko-Autor der Flugzettel, den Ruf und die Ehre zweier Personen ohne jeglichen Beweis öffentlich in den Schmutz gezogen habe.

Wäre dem Angeklagten an der Wahrheit gelegen, so hätte er im Namen des angeblichen Opfers Klage wegen Betrugs und Vertrauensmissbrauch führen sollen, um eine rechtskräftige Basis für seine Anschuldigungen anzustreben.

Die Flugblätter basierten dagegen, auch angesichts des Tons, vornehmlich auf Böswilligkeit, so Probst, der abschließend eine auf Bewährung aussetzbare Haftstrafe von sechs Monaten und eine angemessene Geldbuße forderte.

Urteilsspruch ergeht am 28. Februar

Als Anwältin der Zivilkläger hatte Me Trixi Lanners zuvor ebenfalls die Verurteilung des Angeklagten sowie Schadenersatzzahlungen von je 5 000 Euro für den Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung von Eschweiler eingefordert.

Sie mutmaßte gestern, dass das vorgebliche Opfer mit seinen Beschuldigungen lediglich einen Sündenbock gesucht habe, nachdem er sein Vermögen später durch eigene Blauäugigkeit verloren hätte. Auch die angegriffene Notarin stellte gestern übrigens mit der Forderung des symbolischen Euros Antrag auf prinzipiellen Schadenersatz. Das Urteil ergeht am 28. Februar.