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Berufungsprozess: Tierquälerei ohne Schuldbewusstsein
Lokales 3 2 Min. 22.02.2017

Berufungsprozess: Tierquälerei ohne Schuldbewusstsein

Michel THIEL
Michel THIEL
Zwei Landwirte aus Aspelt mussten sich am Mittwoch erneut wegen Misshandlung eines Hundes vor Gericht verantworten. Doch auch in Berufung zeigten beide Männer nicht das geringste Schuldbewusstsein.

(mth) - Ferdinand F. und sein Sohn Georges sorgten bereits im vergangenen September für Empörung, als sie sich in erster Instanz wegen Tierquälerei vor Gericht verantworten mussten.

Die beiden Landwirte aus Aspelt sollen im Dezember 2014 einen Hund auf ihrem Bauernhof dermaßen vernachlässigt haben, dass dieser später einging. Als der Hund von dem Bauernhof weggelaufen und von Nachbarn gefunden wurde, war er in einem bemitleidenswerten Zustand. Im Tierasyl wurde das völlig abgemagerte Tier gepflegt, musste aber eingeschläfert werden, da es an akutem Nierenversagen litt und nicht mehr zu retten war.

Am Mittwochnachmittag fand der Berufungsprozess statt. Wer jedoch eine gewisse Schuldeinsicht von den beiden Angeklagten erwarten hatte, wurden enttäuscht.

Die Richter mussten sich besonders von dem 43-jährigen Georges F. eine längere Tirade anhören, in der klar wurde, dass dieser sich nicht nur keiner Schuld an der Vernachlässigung des Hundes zuschreiben wollte, sondern diese quasi ausschließlich auf seinen 73-jährigen Vater Ferdinand schob. Die beiden Männer waren in erster Instanz zu Geldstrafen von 5000 und 1000 Euro verurteilt worden waren

Alle anderen sind Schuld

Stattdessen beschwerte der Angeklagte sich über die Nachbarin, die den Hund aufgenommen hatte, aber vor allem darüber, dass "die Tierschutzliga" und "die Presse" ihn mit dem Strafverfahren beziehungsweise der Berichterstattung darüber derart in Bedrängnis gebracht hätten, dass sein Betrieb nun darunter leide und er anonyme Drohbriefe erhalten habe. Er sei im Übrigen ein Tierfreund und habe alles getan, um den Hund pfleglich zu behandeln.

Äußerst aufgebracht schilderte Georges F. also während fast fünf Minuten seine Sicht der Dinge, ohne die Fragen des vorsitzenden Richters zu beantworten, so dass dieser dem Angeklagten schließlich entgegnen musste, dieser klinge "ein wenig rechthaberisch".

Die Verteidiger der beiden Angeklagten forderten wie bereits in erster Instanz einen Freispruch. Es sei nicht erwiesen, dass das bei dem Hund festgestellte Nierenversagen darauf zurückzuführen sei, dass das Tier vor allem mit Milch gefüttert worden sei.

Verschärfung der Strafe gefordert

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft dagegen sah den Tatbestand der Tierquälerei als gegeben an und forderte die Bestätigung der Geldstrafen. Gegen Ferdinand F., der als Halter des Tieres gilt, forderte sie dagegen eine Strafverschärfung. F. war in erster Instanz zu einem fünfjährigen Verbot zur Tierhaltung verurteilt worden. Angesichts der Vorstrafe des Angeklagten sei vielmehr ein 15-jähriges Verbot angebracht.

Tatsächlich ist Ferdinand F. kein unbeschriebenes Blatt in dieser Hinsicht: er wurde bereits 2008 zu einer ähnlichen Strafe verurteilt, weil er einen anderen Hund an seinem Wagen festgebunden hatte, so dass das Tier über die Straße geschleift wurde.

Das Urteil soll am 22. März fallen.




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