Bei Minus 8,5 Grad Celsius: Eisweinlese am Montag an der Mosel
Bei Minus 8,5 Grad Celsius: Eisweinlese am Montag an der Mosel
(asc) - Bei klirrender Kälte zogen die Erntehelfer am Montagmorgen ab 5 Uhr zur diesjährigen Eisweinlese in die Weinberge. Sowohl in Lenninger als auch in Ahner Weinbergen der "Domaines Vinsmoselle" schnitten die Erntehelfer ab 5 Uhr die Rieslingtrauben mit den gefrorenen Beeren von den Weinreben.
Eiswein zählt zu den Qualitätsweinen
Der Eiswein zählt ebenso wie die Spätlese und der Strohwein zu den sogenannten Qualitätsweinen. Winzer, die solche Weine produzieren wollen, müssen dies im Vorfeld beim staatlichen "Institut viti-vinicole" (IVV) in Remich anmelden. Denn die Herstellung wird streng kontrolliert und die Winzer müssen verschiedene Regeln beachten. Damit überhaupt Eiswein produziert werden kann, müssen die Trauben eine Nacht bei mindestens -7 Grad Celsius gefrieren. In der Nacht zum Montag sank das Quecksilber unter diese Marke - im Winter 2013-2014 hatte es bekanntlich keinen Eiswein gegeben, da es nicht kalt genug war, damit die Traubenbeeren gefrieren konnten. Die Trauben dürfen nicht künstlich gefroren werden.
Mostgewichte von 120 Grad Oechsle
Die Bezeichnung "Vin de glace" (Eiswein) darf nur für Qualitätsweine der Sorten Pinot blanc, Pinot gris und Riesling verwendet werden. Die Trauben, aus denen Eiswein hergestellt werden soll, müssen Mostgewichte von mindestens 120 Grad Oechsle aufweisen.
Die Regeln für die Eisweinlese
- Die Trauben für den Eiswein müssen von Hand gelesen werden.
- Eine Anreicherung bzw. künstliche Gefrierung der Trauben ist verboten.
- Der natürliche Alkoholgehalt der Trauben wird im Labor des Weinbauinstituts (IVV) festgestellt.
- Die Eisweinherstellung muss beim IVV anmeldet werden.
- Der Winzer muss die Parzellen und das Erntedatum angeben.
- Vor dem Pressvorgang und am Folgetag stellt ein Mitarbeiter der Weinkontrolle die Traubenmenge und das Mostgewicht fest.
- Nach einer Laboranalyse bescheinigt die Weinkontrolle des IVV, ob der Traubensaft sich für die Herstellung von Eiswein eignet.
- Nur die Riesling-, Pinot-Blanc- und Pinot-gris-Trauben sind zugelassen.
- Die Trauben müssen Mostgewichte von 120 Grad Oechsle aufweisen.
