Aus Zwei mach Eins
Aus Zwei mach Eins
Es ist ein Mammutprojekt: Mit der Reform der Rettungsdienste werden die Protection civile, die dem Intérieur unterstellt ist, und die freiwilligen Feuerwehren, die den Gemeinden unterstehen, in einer gemeinsamen Struktur zusammengefasst. Am 1. Juli nimmt das Corps grand-ducal d'incendie et de secours (CGDIS) seinen Betrieb offiziell auf.
Ein Verwaltungsrat, der sich aus Mitgliedern von Staat und Gemeinden zusammensetzt, sowie die CGDIS-Generaldirektion mit ihren sechs Abteilungen stehen nun vor der Herausforderung, der Reform möglichst schnell und möglichst effizient Leben einzuhauchen.
- Freiwillig und professionell
Hauptamtliche Helfer und freiwillige Einsatzkräfte bilden gemeinsam das Rückgrat des CGDIS. Den Planungen zufolge sollen zwischen 600 bis 800 Arbeitsstellen geschaffen werden. Zurzeit besteht die Personaldecke aus 221 Angestellten; inklusive Flughafenwehr und Hauptstadtkorps dürften zum offiziellen CGDIS-Start 400 hauptamtliche Mitarbeiter verfügbar sein. In puncto Ausbildung soll die hauptstädtische Berufsfeuerwehr für die professionellen Helfer das Maß aller Dinge sein. Bei den Freiwilligen besteht die Herausforderung in der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und CGDIS. Was die Anerkennung des freiwilligen Engagements betrifft, soll es über die Entschädigungsregel für den Bereitschaftsdienst (ein Euro je Stunde) hinaus eine staatliche Beteiligung an der Renten- und Krankenzusatzversicherung geben.
- Ein Generaldirektor, sechs Abteilungen
Die Leitung des CGDIS wird einem Generaldirektor anvertraut, dem heutigen Direktor der Administration des Services de secours Paul Schroeder. Ihm zur Seite stehen sechs Direktoren, die die sechs Abteilungen leiten: Koordination der Einsätze (Tom Barnig), Planung und Prävention (Raymond Guidat), Verwaltung und Finanzen (Claude Frantzen), Logistik und Technik (Alain Di Genova), medizinische Betreuung (Pascal Stammet), Ausbildung (Steve Mack).
- Sechs-Klassen-Gesellschaft
Bei der Bewältigung der Einsätze sollen Gemeindegrenzen keine Rolle mehr spielen. Ausschlaggebende Faktoren sind das Gefahrenpotenzial, das in einem nationalen Zivilschutzplan („plan national d'organisation des secours“) erfasst wird, die Faktoren Nähe und Zeit sowie die materielle und personelle Ausstattung der Einsatzzentren. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte werden die Einsatzzentren in sechs Klassen unterteilt, von Kategorie I – kann einen Einsatz bewältigen –, bis zur Kategorie IVbis, in dem die Einsatzleute zeitgleich mindestens zwei Feuerlösch- und Rettungseinsätze fahren sowie zwei Notfallrettungen von Personen bewältigen. Die territoriale Einteilung sieht vier Zonen (Norden, Osten, Süden, Zentrum), 14 Gruppierungen (Our, Stauséi, Nordstad, Atert, Sauer, Zwee-Iernz, Musel, Dräi-Länner-Eck, Uelzechtdall, Réibierg, Bockfiels, Kordall, Belval, Ginzebierg) und 100 Einsatzzentren vor.
- Eine neue Heimat am Rond-Point Gluck
Zur neuen Struktur gehört eine zeitgemäße Infrastruktur: Am hauptstädtischen Ban de Gasperich, beim Rond-Point Gluck, entsteht das Centre national d'incendie et de secours (CNIS), in dem künftig die Rettungskräfte ausgebildet werden. Eine Übungshalle, ein Brandhaus, ein Realbrandcontainer, eine Tunnelsimulationsanlage und ein Übungsteich sollen für wirklichkeitsnahe Trainingsbedingungen sorgen. Des weiteren beherbergt das CNIS die Verwaltung und Leitung des CGDIS sowie die Notrufmeldezentrale 112. Am Rand-Point Gluck findet auch die hauptstädtische Berufsfeuerwehr eine neue Heimat.
- Fonds gewährleistet die Finanzierung
Um den Betrieb des CGDIS zu finanzieren, wurde ein Fonds ins Leben gerufen. Gespeist wird dieser Fonds über eine dreiprozentige Steuer auf den Autoversicherungen und die Beteiligung an der Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die restlichen Gelder müssen Staat und Gemeinden zu gleichen Teilen aufbringen, wobei sich der Anteil der Gemeinden hauptsächlich an ihrer Bevölkerungszahl orientiert und in einer ersten Etappe auf 35 Euro je Einwohner festgelegt wurde. Die jährlichen Betriebskosten des CGDIS werden auf 60 Millionen Euro geschätzt. Zum Ende des vorigen Jahres verfügte der Fonds über knapp 100 Millionen Euro.
- Kommunen, Kasernen, Konventionen
Die Übernahme des Fuhrparks und der Einsatzzentren wird über Konventionen zwischen den Gemeinden und dem CGDIS geregelt. Die ganze Übernahme soll bis Juni 2020 abgeschlossen sein. Regierung und Parlament haben sich darauf verständigt, dass Einsatzfahrzeuge und Material in einer Übergangsphase ohne Gegenleistung an das CGDIS übergeben werden; dafür sollen sie in den jeweiligen Gemeinden stationiert bleiben. Bei den Kasernen sollen die Besitzverhältnisse ebenfalls in der Konvention geklärt werden; bis dahin sollen sie dem CGDIS für einen monatlichen Betrag von 250 Euro zur Verfügung gestellt werden. Das Moratorium, dass es von staatlicher Seite beim Fahrzeugerwerb oder beim Kasernenbau keine Zuschüsse gibt, bleibt bestehen.
- Königstransfer von der Route d'Arlon
Sah der initiale Gesetzentwurf die direkte CGDIS-Beteiligung der hauptstädtischen Berufsfeuerwehr nicht vor, so konnte der Innenminister die Stadt Luxemburg 2016 überzeugen, auf eine Übergangsphase zu verzichten. Als Gegenleistung wird der Hauptstadt zugesichert, dass ihre Kaserne rund um die Uhr mit 24 Einsatzkräften besetzt ist, und dass keine Mitglieder der Berufsfeuerwehr ohne Zustimmung der Hauptstadt abgezogen werden.
- Vom Feuerwehrkorps zur Amicale
Während die Feuerlösch- und Rettungseinsätze der freiwilligen Feuerwehren im CGDIS gebündelt und organisiert werden, sollen die Vereinsaktivitäten der Feuerwehrkorps in einer Amicale weiter leben. Der Feuerwehrverband will ein entsprechendes Statutenmodell ausarbeiten, das die freiwilligen Feuerwehren übernehmen können und mit dem die vereinsspezifischen finanziellen, materiellen und personellen Aspekte abgedeckt werden.
