Aufruf zum Hass: Pierre Peters wieder mal vor Gericht
Aufruf zum Hass: Pierre Peters wieder mal vor Gericht
(gs) - Der Luxemburger Aktivist Pierre Peters musste sich am Dienstagmorgen wieder einmal vor Gericht verantworten. Wie im April vergangenen Jahres wird dem einstigen Gründungsmitglied der „National-Bewegong” Aufruf zum Hass vorgeworfen. Und auch diesmal hatte der 59-Jährige Faltblätter verschickt, die mutmaßlich ausländerfeindliche Parolen beinhalteten.
Besagte Flyer hatte Peters im Juli und August 2012 explizit an Luxemburger Landwirte gerichtet. In den Rundschreiben bot Peters den Bauern an, ihnen bei ihrer Steuerklärung behilflich zu helfen. Damit allerdings nicht genug: Auf den gleichen Flyern erklärte Peters aber auch, dass „wir den Ausländern ausgeliefert“ und die Luxemburger die „Sklaven der Ausländer“ seien. Und auch gegen Homosexuelle soll er auf den Faltblättern gewettert haben.
Keiner Schuld bewusst
Pierre Peters erklärte das Verteilen der Flyer mit dem Umstand, dass er aus ohne für ihn ersichtlichen Grund aus der Bauernzentrale ausgeschlossen worden sei und ihm verwehrt worden sei, weiter in deren Veröffentlichungen zu inserieren. Er betonte aber auch, keineswegs ausländerfeindlich zu sein. Er wolle lediglich auf den Zustand des Landes und die Konsequenzen der Migration aufmerksam machen und Politiker zurechtweisen, die die Meinung verbreiten würden, dass Ausländer eine Bereicherung für Luxemburg seien.
Dass er sich wieder mal vor Gericht verantworten muss, versteht Peters eigenen Angaben zufolge überhaupt nicht. Das jüngste Verfahren stempelte Peters denn auch als politischen Prozess ab, den leitenden Ermittler der Kriminalpolizei bezeichnete er zudem als eine Art „Stasibeamten“. Ein Freund der Staatsanwaltschaft ist Peters schon gar nicht: Die Anklage wolle ihn schlicht ausschalten, da er ein Dissident und Widerstandskämpfer sei, so Peters.
Besagte Staatsanwaltschaft forderte am Dienstag ein Jahr Haft wegen „Incitation à la haine“ für Pierre Peters. Das Urteil in dieser Sache ergeht am 6. März.
Im Fokus der Justiz
Im Mai 2012 war Peters bereits wegen Aufstachelung zum Hass zu 30 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Damals hatte er über seine Internetseiten sowie auf Faltblättern mit dem Titel „Etrangers, dehors“ den Zustand des Großherzogtums angeprangert und dafür die Ausländer - Immigranten und Grenzgänger - verantwortlich gemacht. Besorgte Bürger hatten die Schriften den Behörden gemeldet, woraufhin sich die Justiz einschaltete.
Und erst vergangene Woche hatte sich Peters am Bezirksgericht Diekirch wegen mutmaßlicher Beleidigung der Gemeindeverantwortlichen aus Eschweiler verantworten müssen. Das Urteil in dieser Angelegenheit ergeht am 28. Februar. Dabei stehen eine Bewährungsstrafe und eine Geldbuße im Raum.
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